Hier befinden sich Hinweise für SPECTRUM-Kunden, die man bitte bei der Beauftragung von SPECTRUM beachten sollte:

Allgemeine Hinweise:
SPECTRUM-Hinweis: Wie lange sind beim Steuerberater die Mandanten-Daten aufzubewahren?
SPECTRUM-Hinweis: Zur Weiterleitung von E-Mails bzw. zur Einrichtung von Outlook-Postfach-Zugriffen
SPECTRUM-Hinweis: Datenschützer sagen das Telefax sei nicht mehr Datenschutz-konform, SPECTRUM rät, nutzen Sie stattdessen den SPECTRUM-WEBtresor
SPECTRUM-Hinweis: Korrespondenzen, Rechnungsversand und Kommunikationswege bei SPECTRUM
SPECTRUM-Hinweis: Entsorgung von Altgeräten und Rücknahme von USV-Batterien
SPECTRUM-Hinweis: Zum Abschluss einer Cyber-Risk-Versicherung
SPECTRUM-Hinweis: Schützen Sie sich vor Cyberkriminalität
Phishing-E-Mails und Verschlüsselungs-Trojaner können Kanzleien, Unternehmen oder Organisationen jeder Größe und Art treffen - sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter !

Technische Hinweise:
SPECTRUM-Hinweis: Servicezeiten bei SPECTRUM
SPECTRUM-Hinweis:Was ist in SPECTRUM-ASP-Verträgen enthalten und was wird ggfs. zusätzlich berechnet?
SPECTRUM-Hinweis: Zum Einsatz von Managed-Printer-Service- bzw. Fleet-Management-Software für Drucker und Kopierer in Kunden-Netzwerken
SPECTRUM-Hinweis: Zu allgemeinen Anforderungen an lokale Netzwerke (Netzstruktur und Elektroinstallation beim Kunden)
SPECTRUM-Hinweis: Zu den allgemeinen Anforderungen an Arbeitsplatz-Bildschirme
SPECTRUM-Hinweis: Zu allgemeinen Anforderungen an Drucker / Druckerkopierer
SPECTRUM-Hinweis: Zu allgemeinen Anforderungen an Scanner / Scannerkopierer
SPECTRUM-Hinweis: Zur Datensicherheit bei der von SPECTRUM eingesetzten Fernwartungssoftware
SPECTRUM-Hinweis: Allgemeine Anforderungen an ALL-IP / Cloud-Telefonanlagen in Verbindung mit dem SPECTRUM-NET-Gateway bzw. dem SPECTRUM-ASP-Betrieb

Hinweise zur E-Mail-Verschlüsselung:
SPECTRUM-Hinweis: Was ist los mit der E-Mail-Verschlüsselungs-Pflicht für Steuerberater ???
SPECTRUM-Hinweise: Informationen zu E-Mail-Verschlüsselungs-Techniken
SPECTRUM-Hinweis:Grundsatzurteil - Die TLS-Transportverschlüsselung bei E-Mails reicht idR. aus und ist kein DSGVO-Verstoß

Hinweise beim Einsatz von Microsoft 365:
SPECTRUM-Hinweis: Allgemeine Informationen von SPECTRUM zu
Microsoft 365
SPECTRUM-Hinweis: Microsoft-Kundenvertrag wird gemäß SPECTRUM-Auftragsbestätigung direkt zwischen Kunde und Microsoft beim Einsatz von Microsoft 365 abgeschlossen
SPECTRUM-Hinweis: Zu den technischen Einstellungen bei der Installation durch SPECTRUM von Microsoft 365 Business Premium auf SPECTRUM-ASP-Systemen und weitere generelle Sicherheitshinweise beim Einsatz von Microsoft 365
SPECTRUM-Hinweis: Prüfliste von Microsoft zu den Verantwortlichkeiten für die EU-DSGVO für Microsoft 365
Diese Prüfliste zu den Verantwortlichkeiten ist eine bequeme Möglichkeit, um auf Informationen zuzugreifen, die Sie bei Verwendung von Microsoft 365 zur Unterstützung der EU-DSGVO unter Umständen benötigen.
SPECTRUM-Hinweis: Microsoft stellt die Archivierung und Reaktivierung von unlizenzierten M365-OneDrive-Konten in Rechnung
SPECTRUM-Hinweis: Zum Einsatz von Microsoft 365 Copilot
SPECTRUM-Hinweis: Datenschutz & Microsoft Copilot
Wichtig: Beim Einsatz von Microsoft Copilot müssen Sicherheits-Einstellungen, die von SPECTRUM nach den europäischen Datenschutz-Empfehlungen zur Nutzung von Microsoft 365 eingerichtet wurden, aufgehoben werden - dies kann dazu führen, dass sensible Daten durch Microsoft Copilot unbeabsichtigt offengelegt werden.
Um diese Sicherheits-Einstellungen zu deaktivieren benötigt SPECTRUM eine offiz. Freigabe durch einen Weisungsbefugten des Kunden.
SPECTRUM-Hinweis: Es gelten ergänzende Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SPECTRUM für die SPECTRUM-Leistungen bei der Vermittlung von Microsoft Onlinediensten und Microsoft 365 Leistungen

Glossar:
SPECTRUM-Glossar & Begriffssammlung

In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPECTRUM COMPUTER-SYSTEMHAUS GMBH“ (AGB) und in den mit jedem Kunden abgeschlossenen „Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 der europäischen Datenschutzgrundverordnung“ (VAV) wird laufend auf „Hinweise“ Bezug genommen, die im „Kundenbereich“ auf der SPECTRUM-Homepage unter www.spectrum-news.de einsehbar sind.
Diese „Hinweise“ (die man auch als dringende Empfehlungen betrachten kann) sind nicht verbindlich, sie legen den Kunden und Anwendern nur ein bestimmtes Verhalten oder Techniken nahe, damit die SPECTRUM-Produkte und -Leistungen optimal genutzt werden können. Den Kunden und Anwendern ist die Befolgung der Hinweise natürlich freigestellt - sie haben lediglich ggfs. die Folgen aus dieser Nichtbefolgung selbst und auf eigene Kosten zu tragen.
Gemäß dem BGH-Urteil vom 9.4.2014 (VIII ZR 404/12) wird hier zur Unterscheidung einerseits von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen wie Allg. Geschäftsbedingungen (AGB), Auftragsbestätigung, Kauf-, Miet-, Dienstleistungs-Vertrag, VAV usw, und andererseits den (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder Hinweisen hier im Kundenbereich der SPECTRUM-Homepage unterschieden.