SPECTRUM-ePendelordner

Seit 1.1.2025 gilt die E-Rechnungs-Pflicht!
Diese im B2B-Geschäft in Deutschland vorgeschriebene E-Rechnngs-Pflicht verlangt strukturierte Daten in den zugelassenen elektronischen XRechnungs- oder ZUGFeRD-Formaten und beinhaltet impliziert durch die GoBD auch eine 8 (10) jährige „elektronische Archivierungs-Pflicht“.
Es war einmal der alte Pendelordner ….
Der klassische „Pendelordner“ mit den Papierbelegen war jahrzehntelang oft die Basis der Zusammenarbeit zwischen Mandanten und ihren Steuerberatern auf dem Sektor der Buchführung - mit den Anforderungen aus den neuen GoBD, der E-Rechnungs-Pflicht und im Zuge der Digitalisierung hat er nun ausgedient!
Der neue ePendelordner:
Durch den neuen ePendelordner von SPECTRUM lässt sich nun eine „Just-in-Time“-Buchhaltung mit dem Steuerberater realisieren, denn die Belege werden täglich/wöchentlich an den Steuerberater einfach elektronisch übermittelt und dieser kann bei effektiverer Arbeitsverteilung schneller dem Mandanten die relevanten betriebswirtschaftlichen Daten zur Unternehmenssteuerung bereitstellen.
Einfache Beleg-Weiterverarbeitung in der Kanzlei:
In der Kanzlei können die vom Mandanten in den ePendelordner hochgeladenen Belege einfach weiterverarbeitet werden: z.B. durch Weiterleitung an die preiswerte Kanzlei-Version von DATEV-Unternehmen-Online (DATEV Belege online – ohne dass der Mandant selbst DATEV Unternehmen Online nutzen muss), um hierdurch im Kanzlei-Rechnungswesen den Buchungsassistenten mit den Kontierungswerten zu nutzen.

Für Mandanten lohnt sich der Einsatz des ePendelordners schon zur Einhaltung der GoBD
Prospekt SPECTRUM-ePendelordner





