E-Rechnungspflicht im B2B ab 1.1.2025
Was Sie wissen sollten
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 Nr. 108 vom 27.03.2024) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden.
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten und aktuellen Fakten zur E-Rechnungspflicht - die seit dem 1.1.2025 gelten – zusammengefasst.
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Interessant:
Eine repräsentative, aktuelle Studie des Digitalverbandes BITKOM aus Dezember 2024 besagt, dass bisher weniger als die Hälfte (45%) der Unternehmen in Deutschland (Unternehmen ab 20 Beschäftigten) überhaupt E-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format (XRechnung / ZUGFeRD-Rechnungen) erstellen, empfangen, archivieren oder verarbeiten können. Sicherlich sieht es bei Ihren Mandanten nicht besser aus – es ist also noch viel zu tun!
Nach der BITKOM-Studie empfangen derzeit nahezu alle Unternehmen Rechnungen per E-Mail (96 %) und fast ebenso viele stellen ihren Geschäftspartnern noch frei, ihnen Rechnungen per Briefpost zukommen zu lassen (93 %). 58 % der Unternehmen geben an, ihre Geschäftsprozesse in Buchhaltung, Finanzen und Controlling weitestgehend oder vollständig bereits digitalisiert zu haben.
Unternehmen, die heute schon E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format versenden (also nicht die simple PDF per E-Mail) kommen aus den Großbetrieben und Konzernen und setzen zu ca. 71% EDI-Formate ein, etwa 25% setzen das Format ZUGFeRD ein und ca. 5% das Format XRechnung.
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