SPECTRUM-CLOUD: SPECTRUM-ASP

SPECTRUM-ASP für Unternehmen

SPECTRUM-ASP für Unternehmen

Viele kleine und mittelständische Unternehmen nutzen heute noch veraltete Hard- und Software. Zum Teil haben sie keinen eigenen IT-Administrator und keiner kümmert sich so richtig um die EDV. Die Wichtigkeit und wie abhängig man von der IT ist, merkt man oft erst wenn es zu spät ist. Auch die notwenigen Digitalisierungs-Prozesse lassen sich oft nicht realisieren, weil man beim ersten Ansatz schon zum Teil ein Faß ohne Boden vorfindet. 

Hier hilft „SPECTRUM-ASP für Unternehmen“, denn man kann Schritt für Schritt beginnen: Erst die Belegverarbeitung und die Buchhaltung, dann der sichere E-Mail-Verkehr, dann die elektronische Archivierung, dann die Fakturierung, die Warenwirtschaft oder die ERP-Lösung. 

Auch größere mittelständische Unternehmen sitzen oft auf einer „Bombe“: Sie nutzen schon für viele Aufgaben und Anwendungen Public-Cloud-Angebote haben selbst aber noch eine eigene veraltete „On-Premise“-IT - auf die man dann auch stiefmütterlich die Programme für das Rechnungswesen und das Controlling so „mitlaufen“ läßt. Ein professioneller Zugriffsschutz, State-of-the-Art-Datenschutz und eine kontinuierliche professionelle Datensicherung fehlt hier oft - ganz zu schweigen von E-Mail- und Internet-Security-Massnahmen. Der Schritt in die Cloud ist zwar oft angedacht, nur bzgl. des Datenschutzes (EU-DSGVO) und der sonst. gesetzlichen Vorgaben (z.B. Abgabenordnung AO § 146) bestehen (oft zu Recht) noch arge Bedenken.

Hier hilft „SPECTRUM-ASP für Unternehmen“, denn hiermit lassen sich Hybride-Cloud-Lösungen realisieren, bei denen die besonders schützenswerten Anwendungen in einem Private-Cloud-RZ in Deutschland gehostet wird. SPECTRUM ist ein mittelständischer RZ-Betreiber in Erkrath bei Düsseldorf und kennt die Sicherheitsbedenken der mittelständischen Wirtschaft bestens und bringt die Erfahrung und das Security-KnowHow aus dem Steuerberater-Geschäft ein, wo Datensicherheit und Datenschutz ganz groß geschrieben werden müssen.

SPECTRUM hat schon Mandanten-ASP-Lösungen - wie Steuerberater die ASP-Lösungen für Unternehmen nennen - von ein bis mehrere hundert Zugriffs-Benutzer realisiert. Die unterschiedlichsten Hosting-Konstellationen hat SPECTRUM schon realisiert:

  • u. a. für Anwendungslösungen von DATEV, Addison, Simba, Agenda, Lexware, Audicon, BSAnwalt, RA-Micro, WinMacs, RenoStar, AnNoText
  • für Enterprise-Content-Management-Systeme z. B. von DocuWare, ELO, SER, ecoDMS
  • für Warenwirtschafts- und ERP-Systeme wie Microsoft-Dynamics (NAV/AX), Sage, SAP-Business-One, HS-Software
  • und für viele branchenorientierten Software-Lösungen

Leider wird oft die IT nicht ernst genug genommen!

Leider gibt es immer noch viele Unternehmen für die IT lediglich aus ein paar preiswert gekauften PCs (leider oft mit veralteten bzw. nicht aktualisierten Betriebssystemen - „die Computer tuen es doch noch“ hört man da oft) die irgendwann einmal ein Bekannter (der sich mit Computern auskennt) zu einem Netzwerk zusammengeschaltet hat. Seither gibt es keine Wartung oder Aktualisierung. Die täglich genutzten Fakturier- bzw. Warenwirtschaftsprogramme hat man einmal „teuer“ gekauft, aber nie mehr gewartet oder upgedatet - „sie laufen doch“. Ja - eine Datensicherung macht man - zumindest immer dann, wenn man daran denkt - auf eine preiswerte angeschlossene USB-Festplatte. Man ist sogar stolz darauf, dass die IT-Kosten in der GuV kaum auffallen ...... bis es dann zum Hardware-Crash oder eine Ransomware, mit Erpressungstrojaner oder  Kryptotrojaner alle Daten verschlüsselt und man vor dem „IT-GAU“ steht und dann zu der Erkenntnis gelangt, dass die IT heute zu den wesentlichen Geschäftsprozessen gehört und in der GuV ruhig auftauchen darf.

IT muss nicht nur in den DAX-Konzernen professionell gehandhabt werden - sondern auch im Mittelstand und bei Kleinstunternehmen.

Das SPECTRUM-Mandanten-ASP-Konzept hilft hier - ohne die GuV zu stark zu belasten ....

Viele Geschäftsführer vernachlässigen auch oft die gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb einer professionellen IT mit aktuellen Betriebssystemen und Programmen, mit CyberCrime-Schutzvorrichtungen und zu einer Datensicherung nach dem Stand der Technik. Vielen Verantwortlichen ist oft nicht bewußt, dass sie für die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit ihrer IT-Systeme verantwortlich sind. Manche wundern sich dann, dass sie von den Anteilseignern ggfs. in Regress genommen werden, Kreditlinien nicht bewilligt bekommen oder Zuschätzungen vom Finanzamt bei der nächsten Betriebsprüfung erhalten, wenn nicht chronologisch alle Geschäftsvorfälle dokumentiert und nachprüfbar sind.

Hier ein kleiner Überblick über gesetzliche Vorschriften: 

  • Abgabenordnung (AO) § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen,
  • Handelsgesetzbuch (HGB) § 257 Aufbewahrung von Unterlagen Aufbewahrungsfristen,
  • Vorschriften zur Buchführungspflicht gem. § 238 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Belegsicherungspflicht mit der Sicherstellung der „Unverlierbarkeit von Geschäftsvorfällen“ nach Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD),
  • das Artikelgesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), 
  • Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
  • im Haftungsrecht bzw. Vorschriften im GmbH- und Aktienrecht,
  • Richtlinien aus dem Kreditwesengesetz (KWG),
  • beim Bankenrecht bzw. bei den allg. Richtlinien für die Kreditgewährung,
  • in den Basel II Richtlinien,
  • nach dem im internationalen Geschäftsverkehr geltenden Sarbanes-Oxley-Act (SOX).

Darüber hin­aus haben verschiedene Branchen und Berufs­gruppen noch spezielle Dokumentations-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten.

 

Hier gibt es weitere Informationen zur GoBD:

GoBD-Auszüge