E-Rechnungspflicht in der gesamten EU im B2B-Geschäft.
Einführung eines E-Rechnungs-Meldesystems zum 1.1.2030 an die jeweiligen Finanzbehörden der Einzelstaaten - „Elektronische Berichterstattung – Digital Reporting Requirements (DRRs)“
Vollständige Digitalisierung der MwSt-Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze bis 2030.
D.h. zum 1. Juli 2030 soll die E-Rechnungspflicht und ein Meldesystem an die jeweiligen Finanzbehörden für alle grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) eingeführt werden.
Gleichzeitig soll die bisherige „Zusammenfassende Meldung (ZM)“ entfallen.
Wichtig: Verpflichtende E-Rechnungen müssen dann innerhalb von 10 Tagen (!) ab Lieferung/Leistung gestellt werden.
Zum 1. Juli 2028 tritt außerdem ein neuer „One-Stop-Shop (OSS)“ für innergemeinschaftliches Verbringen in Kraft. In diesem Zusammenhang wird das Auslaufen der Konsignationslagerregelung zum 1. Juli 2029 festgelegt; spätestens bis 30. Juni 2028 dürfen daher noch Waren in ein Konsignationslager geliefert werden.
Zum 1. Juli 2028 sollen elektronische Schnittstellen (Internet-Plattformen) in bestimmten Fällen zur Umsatzsteuer herangezogen werden, wenn über die Plattform Leistungen im Bereich Personenbeförderung oder eine kurzfristige Vermietung von Übernachtungsmöglichkeiten erbracht werden.