Dieser Software-Betreuungs-Vertrag beinhaltet nicht die Hardware-Wartung der Server oder der Geräte, hier empfiehlt SPECTRUM dem Kunden den Abschluss von SPECTRUM-Wartungsverträgen zur Instandhaltung und Instandsetzung und mit festen Reaktionszeiten.
Vorort-Service-Einsätze sind nicht Bestandteil von SPECTRUM-Outsourcing-Vereinbarungen. Werden diese gewünscht, werden die nach Aufwand zusätzlich abgerechnet.
Je nach größe der Kanzlei und des zu erwartenden Support-Bedarfes erstellt SPECTRUM Outsourcing-Angebote mit einem Kontingent zu erwartender Dienstleistungen pro Jahr und berechnet monatl. eine Abschlagszahlung. Alle Dienstleistungsaufwendungen werden bei SPECTRUM minutengenau erfasst und der Kunde erhält hierüber jährlich eine Aufstellung. Vierteljährlich erfolgt eine Benachrichtigung über den Zwischenstand.
Vertragslaufzeit:
Ein Outsourcing-Dienstleistungsvertrag läuft nach Vertragsabschluss (Auftragsbestätigung) mindestens 24 Monate. Er kann dann erstmals unter Beachtung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt eine Kündigung nicht, so verlängert sich dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann dann jederzeit unter Beachtung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Alle Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Nach der Mindestvertragslaufzeit kann SPECTRUM aufgrund von allg. Kostensteigerungen, mit einer Frist von drei Monaten bis zum Inkrafttreten bei gleichzeitigem Sonderkündigungsrecht des Kunden, neue Dienstleistungsraten festlegen. Der Kunde ermächtigt SPECTRUM, die monatl. Dienstleistungsraten durch Abbuchungsauftrag im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen.
Für mittelgroße Kanzleien werden ab 149,00 € +USt pro Monat für diese Outsourcing-Dienstleitung berechnet und beinhalten dann kalkulatorisch ca. 24 Support-Stunden per Fernwartung pro Jahr.
Diese Kalkulation gilt für Arbeiten in den Normalzeiten Mo - Fr zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Dienstleistungen außerhalb dieser Arbeitszeiten werden mit einem Aufschlag von 25% für die ersten 2 Stunden und von 50% für weitere Stunden und für Wochenendarbeiten berechnet.