Einweihung der neuen Büroräume & GoBD
Die neue GoBD – „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ standen Anfang 2015 im Fokus.
Also auch das richtige Thema für die Einweihungsveranstaltung der neuen SPECTRUM-Büroräume. Ca. 250 Kunden besuchten SPECTRUM am 17. März und lauschten dann den Vorträgen von Bernhard Lindgens, vom Bundesamt für Steuern, der als Mitautor der neuen GoBD direkt praktische Hinweise geben konnte.
Kernpunkte der neuen GoBD:
- Die Finanzverwaltung konkretisierte und verschärfte mit den neuen GoBD zum 1.1.2015 die bisher gültigen allgemeinen Buchführungsregeln und die Anforderungen an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen.
- Die GoBD ersetzten mit Wirkung zum 1.1.2015 die alten GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) und die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).
- Die neuen GoBD müssen von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen beachtet werden. Sie gelten somit nicht nur für Bilanzierer, sondern explizit auch für sonstige Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten, z.B. auch für Einnahmenüberschussrechner.
- Die neuen GoBD beziehen sich auch auf Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchführung (z. B. auch auf Systeme für die Material- und Warenwirtschaft, für Lohnabrechnung, auf Zeiterfassungssysteme usw.).
- Die Finanzverwaltung selbst sieht in diesen neuen GoBD lediglich eine Aktualisierung im Hinblick auf die technische Entwicklung - keinesfalls aber eine Änderung der materiellen Rechtslage.
Viele Kunden wollten einmal sehen, wie ihre täglichen SPECTRUM-Gesprächspartner hinter 3 – 4 Monitoren versteckt den Support für ihre IT-Probleme verrichten.
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