Es gibt wieder Streit mit der DATEV – diesmal wird behauptet, dass angeblich nur die DATEV Steuerberatern ASP-Services anbieten darf
Die Weltwirtschaft hat sich von wenigen Festplatten-Fabriken abhängig gemacht – nach einer Hochwasser-Katastrophe in Thailand kommt es weltweit zum Festplattenkollaps, es gibt Festplatten nur noch als hanverlesene Einzelstücke zu Wahnsinnspreisen
Neben der Weltwirtschaftskrise und der Euro-Staatsfinanzierungskrise gab es im Jahr 2011 eine regional beschränkte Hochwasserkatastrophe in Thailand, die aber für weltweite Auswirkungen sorgte: Die Flutkatastrophe in Thailand hatte zu massiven Ausfällen in der weltweiten Produktion von Festplatten geführt. Thailand ist nach China der weltweit zweitgrößte Exporteur von Festplatten mit einem Marktanteil von circa 35 Prozent und nach einem Produktionsstopp in mehreren überschwemmten Fabriken kam es für fast zwölf Monate zu weltweiten Lieferengpässen, die zu Preissteigerungen von 30 bis 100 Prozent führten. Man muss sich das mal verdeutlichen, was die Globalisierung bewirkt hat. Früher sagte man: „Wen interessiert es, ob in China irgendwo ein Sack Reis umfällt.“ Heute kann ein regional begrenztes Hochwasser dafür sorgen, dass keine PCs und Server produziert werden. Alle BWL-Studenten mussten sich mal theoretisch mit dem sogenannten Butterfly Effect beschäftigen, der besagt, dass in komplexen, nichtlinearen, dynamischen Systemen eine große Empfindlichkeit auf kleine Abweichungen in den Anfangsbedingungen berechnet werden kann. Heute existieren solche Abhängigkeiten real.
Das SPECTRUM-RZ wird schon fünf Jahre alt
Bereits vor über fünf Jahren hatte SPECTRUM entschieden, ein eigenes Rechenzentrum aufzubauen und eigene ASP-Serviceleistungen anzubieten. Damals hatte man zig Tausend Euro in die Hand genommen und zwei Mitarbeiter jeweils für circa ein Jahr freigestellt, um eine SPECTRUM-eigene RZ-Infrastruktur aufzubauen. Für ein mittelständisches Computer-Systemhaus war das schon eine gewaltige Anstrengung und ein großes unternehmerisches Risiko. SPECTRUM hatte damals in einem der größten deutschen Colocation-Rechenzentren in Düsseldorf einen eigenen, abgetrennten Cage gemietet.
Vor vier Jahren hatte man dann den Systempartner-Vertrag mit der DATEV beendet, weil die DATEV sich über günstige ASP-Angebote ärgerte und SPECTRUM das ASP-Geschäft untersagen wollte. SPECTRUM wusste damals nicht, ob es gegebenenfalls nicht doch ein Fehler ist, wenn man kein grünes DATEV-Systempartner-Logo mehr hat – aber die Entwicklung gab SPECTRUM recht: SPECTRUM konnte in den vergangenen vier Jahren mehr Neukunden gewinnen als in den zehn Jahren davor. Interessant hierbei ist, dass viele Kunden sich explizit für SPECTRUM entschieden haben, weil SPECTRUM unabhängig ist. Auch das Verhältnis zur DATEV hat sich völlig entkrampft, auf technischer Ebene funktioniert die Zusammenarbeit mit der DATEV bei Kundenproblemen hervorragend. Nicht umsonst sagt man: Vielleicht lernen Erwachsene erst nach einer Scheidung, dass man eine gemeinsame Verantwortung für die gemeinsamen Kinder hat ...
Ist SPECTRUM die Nummer zwei im Steuerberater-ASP-Markt?
Als ehemaliger DATEV-Systempartner wunderte sich SPECTRUM dann, als man eine DATEV-interne PowerPoint-Präsentation zugespielt bekam, in der plötzlich SPECTRUM namentlich als größter Wettbewerber der DATEV auf dem Steuerberater-ASP-Sektor ausgewiesen wurde. Aber sie hat wohl recht: Wenn man die Zahlen richtig versteht, hat die DATEV laut den veröffentlichten Daten zum Beispiel im Jahr 2010 bundesweit bei circa 40.000 Genossen mit ihrer riesigen DATEV-Vertriebsmannschaft und mit dem kontinuierlichen Marketing in 159 Kanzleien DATEVasp verkauft – das kleine SPECTRUM-Team hat 2010 „nur“ 88 SPECTRUM-ASP-Installationen vorgenommen. SPECTRUM ist wohl anscheinend mit über 350 ASP-Systemen (Stand 2011; über 450 Systeme im Jahr 2013) wirklich zur Nummer zwei im Steuerberatermarkt avanciert, was das Thema „ASP“ angeht.
Interessant: Die DATEV gibt bekannt, dass sie in Nürnberg nicht mehr nur ihr selbst betriebenes, eigenes, in die Jahre gekommenes Rechenzentrum unterhält, sondern seit Neuestem auch 1.000 Quadratmeter Fläche in einem Colocation-Rechenzentrum angemietet hat. Der RZ-Betreiber in Nürnberg ist die Firma IP-Exchange, die dann von der Firma QSC AG übernommen wurde.
Neues Scharmützel mit der DATEV: Dürfen Systempartner überhaupt nach Berufsrecht an Steuerberater ASP verkaufen oder darf das nur die DATEV-Genossenschaft?
Seit geraumer Zeit wurden Kunden vermehrt von DATEV-Außendienstmitarbeitern dadurch irritiert und verunsichert, weil diese Behauptungen aufstellten, dass Steuerberater aus berufsrechtlichen Gründen keine ASP-Dienstleistungen von Systempartnern – wie zum Beispiel von SPECTRUM – in Anspruch nehmen dürfen. Die DATEV druckte sogar extra eine Hochglanzbroschüre „Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit DATEVasp“ (DATEV-Dokumentennr. 16015 2008-01-01), in der sie ihre eigenartige Rechtsposition schwarz auf weiß darstellte. Begründet wurde diese mit einer eigenwilligen Interpretation von § 203 Strafgesetzbuch (Offenbarungsverbot). Danach müsste ein Steuerberater angeblich erst alle seine Mandanten befragen und diese müssten erst zu 100 Prozent schriftlich zustimmen, dass diese mit einer ASP-Betreuung zum Beispiel durch SPECTRUM einverstanden sind und das könnte angeblich bei der DATEV entfallen. Der erste SPECTRUM-Kommentar hierzu: „Es ist schon sehr erstaunlich, mit welchen abenteuerlichen Klimmzügen der Monopolist DATEV versucht, sein Monopol zu festigen und auszudehnen.“ Hintergrund: In diesem offiziellen DATEV-Papier konnte man nachlesen: „Diesen Standpunkt vertritt auch die Bundessteuerberaterkammer.“ Hierzu sollte man wissen, dass in einem technischen Anhang zur Veröffentlichung „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Datenschutz und zur Datensicherheit in der Steuerberaterpraxis“ aus Juli 2009 (in einem Glossar von EDV-Fachbegriffen) tatsächlich eine solche Formulierung zu finden war, hinter der sich die DATEV für ihre abenteuerliche Aussage verstecken konnte. SPECTRUM hat dann mehrere Steuerberater gebeten, diesen Fragenkomplex doch bitte einmal über die regionalen Steuerberaterkammern, den Ausschuss für Steuerberaterrecht und den Ausschuss für EDV und Kommunikation der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) verbindlich klären zu lassen. Auf Anfrage von SPECTRUM hat die BStBK am 20. Juli 2011 folgende offizielle Stellungnahme abgegeben:
„Die Bundessteuerberaterkammer kann nunmehr – im Gegensatz zu den bisherigen und nun zu ändernden ‚Hinweisen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in der Steuerberaterpraxis‘ – bestätigen, dass davon ausgegangen werden kann, dass Steuerberater weder verpflichtet sind, das Einverständnis ihrer Mandanten zur Nutzung von ASP-Diensten einzuholen, noch ihre Mandanten hierüber informieren müssen. Der durchschnittlich informierte Mandant unterstellt, dass der von ihm beauftragte Steuerberater zur Mandatserfüllung auch Rechenzentrumsleistungen beziehungsweise moderne Formen der EDV-Organisation, wie zum Beispiel ASP-Dienste, nutzt. Allerdings folgt aus der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung, dass der EDV-Dienstleister sorgfältig auszuwählen ist und sichergestellt sein muss, dass dieser die Anforderungen an die Datensicherheit sowie die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht erfüllt.“
In diesem Zusammenhang führt die BStBK ergänzend als Vergleich aus dem ärztlichen Bereich das Beispiel auf, dass ja schließlich auch für medizinische Untersuchungen keine Einwilligung des Patienten zur Weitergabe seiner Daten an ein externes Labor erforderlich sei. Als Resultat dieser Aktion hat die DATEV ihre Hochglanzbroschüre vom Markt genommen und es wurden draußen am Markt auch keine Statements von DATEV-Mitarbeitern artikuliert, aus denen solche Marktausschlusssprüche herzuleiten wären. Erstaunlich ist nur, dass die DATEV sich für solche dummen Spielchen nicht zu schade ist …
SPECTRUM-Betriebsausflug
2011 war einmal wieder Zeit für einen SPECTRUM-Betriebsausflug – man wünschte sich wieder einen gemeinsamen Segeltörn auf dem Ijsselmeer.
Herbst 2011: SPECTRUM cancelt alle DATEV-Update-Installationen, um die Kunden vor größerem Schaden zu bewahren, und wird zum Buhmann
Im Herbst war die DATEV wieder sauer auf SPECTRUM: Ende September 2011 lieferte die DATEV das große Programm-Update DVD 3.0 aus. SPECTRUM installierte dieses Update zunächst nur bei einigen handverlesenen Kunden zur Erprobung und hatte mit allen restlichen Kunden vereinbart, am Wochenende 15./16. Oktober 2011 bei allen fast 500 Vertragskunden diese DATEV-DVD 3.0 zu installieren. Die ersten Installationen „knallten“ jedoch alle, sodass SPECTRUM am 13. Oktober all seine Kunden informierte:
Das war für die DATEV wieder einmal ein Fall von Geschäftsschädigung durch SPECTRUM. Obwohl der DATEV-Vorstand bereits am 11. Oktober den DATEV-Aufsichtsrat über diese Fehler informiert hatte und die SPECTRUM-Kundeninformation vom 13. Oktober auf den Vorstandstischen lag, schickte die DATEV noch am 19. Oktober 2011 eine vom DATEV-Vorstand persönlich unterzeichnete Information an alle Kanzleichefs, in der die Kanzleien aufgefordert wurden, umgehend die DVD pro 3.0 zu installieren. „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, sagt man – und wo programmiert wird, können sich Programmfehler einschleichen. Aber: Man sollte sich dazu bekennen. Statt eine aufrichtige Informationspolitik zu betreiben, schimpfte die DATEV bei den gemeinsamen Kunden nur über SPECTRUM, weil SPECTRUM mit der Einstellung der Update-Arbeiten die DATEV-Software diskreditiert hätte. Die Kunden bedankten sich aber bei SPECTRUM. So offen konnte SPECTRUM nur agieren, da man als freier KANZLEI-Systempartner nicht den Loyalitätszwängen und Sprachregelungen der DATEV untersteht.
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