Über 30 Jahre SPECTRUM-Historie

2004

Eine NeverEnding Story: SPECTRUM und das Drucker-/Kopierergeschäft

Diesmal keine Erfolgsgeschichte

Die SPECTRUM-Geschichte begann im Jahr 1988 so schön mit dem Verkauf eines Brother-Laserdruckers an einen Steuerberater, wodurch SPECTRUM ja der Steuerberatermarkt geöffnet wurde. Schon bei der Übernahme der alteingesessenen Vorgängerfirma STS-Informationssysteme – Fuhrmann & Glöss in Remscheid 1985 wurde eine Minolta-Vertretung mitübernommen. Aber mit einem Techniker und einem Azubi konnte man nicht den in diesem Markt gewünschten Service bieten und hat die Kopiererstellplätze im Rahmen der Sanierung an die Wuppertaler Firma Röth übergeben.

Ein paar Jahre klappte es dann ganz gut mit den Laserdruckern von Brother. Hunderte von Brother-Laserdruckern wurden von 1988 bis 2004 von SPECTRUM in Kanzleien installiert – die Technik war zuverlässig und SPECTRUM konnte ohne Probleme den Service liefern. Dann kam aber eine Laserdruckerserie von Brother auf den Markt, die voller Kinderkrankheiten steckte. Die Probleme waren nicht zu lösen und SPECTRUM wechselte zu Laserdruckern von Hewlett-Packard. Damit die Kunden auch einen guten Service bekamen, wenn einmal etwas nicht klappte, verkaufte SPECTRUM diese Geräte immer mit einem Original-Service-Pack. Das klappte zu Anfang ganz gut, doch dann wurde der Service von Hewlett-Packard schlechter und manche Kunden wünschten hier Service von SPECTRUM, den wir aber nicht liefern konnten.

SPECTRUM versuchte es mit einer Kooperation mit einem kleinen Kopiererhändler aus Mettmann. Die Kunden waren zunächst begeistert und kauften dort Kopierer und sogenannte Multifunktionsgeräte, die Kopierer, Scanner, Drucker und Fax-Gerät in einem waren. Irgendwann vergrößerte sich dieser Händler und andere Gesellschafter traten ein. Abstimmung und Zusammenarbeit mit SPECTRUM wurden schlechter. Außerdem wollten immer mehr Kunden ihre Kopierer nicht nur zusätzlich als Drucker und Fax-Gerät nutzen, sondern auch als Scanner – und hier gab es zunächst noch Anschlussprobleme. Die Installation von Druckertreibern ist leider seit Jahren ein Hauptthema im IT-Support.

Per Zufall lernte SPECTRUM dann einen Kopierertechniker kennen, der sich selbstständig machen wollte. Zusammen gründete man die SPECTRUM Print & Copy GmbH. SPECTRUM hatte eine große Kundenbasis und finanzierte das Geschäft – das eigentlich hätte erfolgreich werden können. Aber das Kopierergeschäft ist hart und folgt seinen eigenen Gesetzmäßigkeiten, der Kampf um Marktanteile tobt. Viele stellen Neugeräte mit Nullmarge raus und hoffen, am Wartungsvertrag oder an der Zweit- und Drittvermarktung (nach fünf beziehungsweise acht Jahren) das Geld zu verdienen. Wenn aber Steuerberater die Geräte nicht mieten, sondern kaufen, diese lange nutzen und keine Wartungsverträge abschließen, wird das Geschäft schwierig.

Ende 2011 liquidierte SPECTRUM dann diese Print-und-Copy-Tochterfirma und arbeitet seitdem wieder mit einem anderen Kopiererhändler kooperativ zusammen. Leider gehörte das Thema „Print und Copy“ nicht zu den Erfolgsgeschichten von SPECTRUM, Geld hat man hiermit nie verdient, betrachtete es immer nur als Service für die Kunden, alles aus einer Hand zu liefern – aber egal, welchen Weg man einschlug: SPECTRUM wird wohl nie ein Print-und-Copy-Spezi …

Was es 2004 sonst Wichtiges gab:

  • In einem NBC-Interview gibt US-Präsident George W. Bush zum ersten Mal zu, dass die Berichte über angebliche Massenvernichtungswaffen im Irak nicht stimmten (die der Grund für den Irak-Krieg waren).
  • Die Al-Qaida verübt in Madrid einen schweren Terroranschlag.
  • George W. Bush wird diesmal mit großer Mehrheit erneut für vier Jahre zum US-Präsidenten gewählt.
  • Es wird publik: Der Beitritt Griechenlands zum Euro beruht seit 1997 auf gefälschten Zahlen.
  • Am 4. Februar gründet Mark Zuckerberg das soziale Netzwerk „Facebook“.
  • Die Bauarbeiten zum Burj Khalifa in Dubai, dem größten Gebäude der Welt (828 Meter), beginnen.
  • Jassir Arafat, Sir Peter Ustinov, Marlon Brando, Marika Rökk, Ray Charles und Ronald Reagan sterben.
  • (Erst Ende 2013 wird publik, dass der Palestinenserführer Arafat wohl vergiftet wurde.)  
  • Am 26. Dezember um 7:58 Uhr Ortszeit löst ein unterseeisches Megathrust-Erdbeben vor der indonesischen Insel Sumatra eine Reihe von verheerenden Tsunamis an den Küsten des Indischen Ozeans aus. 230.000 Menschen sterben, 1,7 Millionen Menschen werden dadurch obdachlos.

Neues BDSG: Kanzleien brauchen Datenschutzbeauftragte

Bereits Anfang der 60er-Jahre wuchs die Erkenntnis, dass für den fortschreitenden Einsatz der Informationstechnologien Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um der „Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange der Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer Daten“ entgegenzuwirken. So wurde 1977 die Erstfassung des BDSG verkündet. Der Grundstein für den Datenschutz wurde allerdings 1983 durch das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil gelegt: In diesem Urteil wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde abgeleitet wurde. Maßgebend für die weitere Fortschreibung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene war die Erkenntnis, dass Datenschutz nicht an den Grenzen Halt macht. So wurde schon 1995 die EG-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verabschiedet. 2001 erfolgten im Rahmen der EU-Anpassung größere Änderungen des BDSG, die insbesondere auf die Privatwirtschaft, auf nicht öffentliche Stellen und damit auch auf die Angehörigen der steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden und rechtsberatenden Berufe Auswirkungen hatten. Der bisher zahnlose Tiger hatte nun vom Gesetzgeber Zähne erhalten – in Form von Bußgeldern (von bis zu 25.000 Euro und bei Datenmissbrauch sogar bis zu 250.000 Euro), die verhängt werden können, wenn gegen die Bestimmungen des BDSG verstoßen wird. Die Aufsichtsbehörden haben neue Befugnisse erhalten, sie können nun Zwangsgelder verhängen, Bußgeldverfahren einleiten und Strafanträge stellen. Für viele Neuerungen des BDSG gab es zunächst eine dreijährige Übergangszeit bis 2004. Allerdings wurde sowohl die Novellierung des BDSG als auch das Auslaufen der Übergangsfrist zum Jahr 2004 von der Wirtschaft zum Teil komplett übersehen oder verschlafen und auch die Steuerberatungskanzleien, die nun unter den Anwendungsbereich des BDSG gefallen sind, waren 2004 total unvorbereitet.


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