Durch die WTS-Technik wurde erstmals die Fernwartung möglich – aber manche Monopolisten möchten das Geschäft alleine machen
Wir verabschieden die D-Mark
Das Jahr 2002 begann mit der Umstellung auf den Euro. Ab dem 17. Dezember 2001 konnte in deutschen Banken und Sparkassen bereits eine erste Euromünzenmischung, auch Starterkit genannt, erstanden werden. Diese Starterkits beinhalteten 20 Münzen im Wert von 10,23 Euro und wurden für 20 DM ausgegeben, wobei die anfallende Rundungsdifferenz von der Staatskasse übernommen wurde. Um nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel Anfang 2002 Schlangen an den Schaltern der Banken zu vermeiden, wurde es ermöglicht, auch im Januar und Februar 2002 beim Handel in D-Mark zu bezahlen. Das Wechselgeld wurde vom Handel in Euro und Cent herausgegeben. Zusätzlich kam ab 1. Januar 2002 Euro-Bargeld durch Abhebung an Geldautomaten und an den Schaltern der Banken in den Kreislauf. Weiter gab es in den ersten zwei Wochen des Januars Schlangen an den Umtauschschaltern der Banken und Sparkassen. Ab Ende Januar 2002 wurden Barbeträge hauptsächlich in Euro gezahlt. In Deutschland endete die Übergangsfrist der parallelen Annahme von D-Mark und Euro durch den Handel mit Ablauf des 28. Februar 2002. IT-technisch war die Umstellung auf den Euro ein Kraftakt – überall musste die Software natürlich mit zig Folge-Updates auf die Umstellung angepasst werden.
SPECTRUM stellt den Service komplett auf Fernwartung um
Das Jahr 2002 war durch viele Serverumstellungen in den Kanzleien geprägt. Da nun viele Kunden vom alten Novell- und Windows-NT-Netzwerkbetriebssystem auf die neue Windows-2000-Technik umsteigen mussten, empfahl SPECTRUM sofort den Umstieg auf die Windows-Terminal-Server-Technik, denn damit konnten Fernwartungen technisch endlich vernünftig durchgeführt werden. SPECTRUM war damals Vorreiter mit dieser Fernwartungstechnik, investierte in zehn abgesicherte und abgeschirmte Fernwartungsarbeitsplätze, entwickelte eigene Software-Lösungen für die Aufwahl und forcierte fortan die Fernwartungsdienstleistung. SPECTRUM verkaufte die WTS-Systeme immer mit der neuen Outsourcing-Dienstleistung „S.O.S. – Systempartner-On-Site = Fernwartung“. Mitte 2002 mussten dann zum Beispiel alle DATEV-Systeme kurzfristig upgedatet werden. Nach den damaligen DATEV-Angaben sollte hierfür ein durchschnittlicher Update-Aufwand von 1,5 bis 2,5 Stunden in einem typischen WTS-Netzwerk anfallen, klassisch mit Kosten für An- und Abfahrten – und vor allem mit komplettem Arbeitsstillstand in den Kanzleien. SPECTRUM hatte damals schon 84 WTS-Systeme in der Betreuung und in nur 48 Arbeitsstunden an drei Abenden konnten die Updates auf den WTS-Systemen jetzt per Fernwartung durchgeführt werden – alles nach 16:00 Uhr, sodass es nahezu keinen Arbeitsausfall in den Kanzleien gab. Das sprach sich schnell herum und immer mehr Kanzleien wollten die WTS-Technik und die neue Outsourcing-Fernwartungsdienstleistung von SPECTRUM – „S.O.S. – Systempartner-On-Site“ eben.
Betriebsausflug auf dem Ijsselmeer
Auf einem historischen 3-Mast-Segelschiff machte die SPECTRUM-Mannschaft an einem Wochenende einen Segeltörn auf dem Ijsselmeer. Freitagabend wurde das Schiff geentert und zunächst wurde die schiffseigene Bar getestet. Am Samstagmorgen ging es bereits früh von Stavoren raus aufs Ijsselmeer: Segel setzen, Klüver absenken, Fock hochziehen, Schotstek knoten, wenden, Schwert heraufholen – auch an diesem Wochenende mussten die SPECTRUM-Mitarbeiter also richtig ran. Am Samstagabend suchte man dann den geschützten Hafen in Medemblik auf, studierte Shantys ein und spann Seemannsgarn. Am Sonntagmorgen ging es dann wieder raus – diesmal mit Windstärken bis 7 und in (Rest-)„Schräglage“.
Nächster Eklat mit der DATEV: DATEV behauptet, Systempartner dürften keine Fernwartung machen
Kurz vor dem DATEV-Kongress im Herbst 2002 in Nürnberg kam es zum nächsten Eklat mit der DATEV: In dem damaligen monatlichen DATEV-Rundschreiben „inform“ befand sich eine Titelstory zur Fernwartung von EDV-Systemen. In dieser Verlautbarung behauptet die DATEV einseitig, dass angeblich nur die DATEV-Genossenschaft Fernwartungen für Steuerberater erbringen dürfte und dass dies Systempartner und sonstige IT-Fachbetriebe gemäß Berufsrecht der Steuerberater und des sogenannten Offenbarungsverbots nach § 203 Strafgesetzbuch nicht dürften: „Beauftragt ein Steuerberater ein Serviceunternehmen mit der Programm- oder Gerätewartung mittels Fernbetreuung, können die Mitarbeiter dieses Unternehmens in der Regel zwangsläufig auch auf die Mandantendaten zugreifen. Wird der Zugriff durch diesen Personenkreis nicht ausgeschlossen, kann gegen Rechtsvorschriften verstoßen werden.“ Vermutlich wollte die DATEV mit ihren Statements nur ihr eigenes Fernwartungs-Dienstleistungsangebot für Kanzleien, das „NSM – Netz- und System-Management“, fördern und mit besonderen Alleinstellungsmerkmalen ausstatten.
Interessant: In allen Software-Produkten hat die DATEV – im Gegensatz zu vielen anderen Software-Anbietern – bis heute keine wirkungsvollen Schutzvorrichtungen geschaffen, sodass Mandantendaten von IT-Bedienern mehr oder weniger simpel sichtbar gemacht werden können. Die DATEV-Nutzungskontrolle verwaltet bisher nur den rein oberflächlichen Zugriff und ist kein richtiges Datenzugriffsschutzsystem, gemessen an heutigen Sicherheits- und Marktstandards.
Um uns als Systempartner zu wehren – auch um den Wettbewerb im Steuerberatermarkt aufrechtzuerhalten – hatte SPECTRUM damals bundesweit über Systempartner-Kollegen einige Steuerberater aktiviert, damit die diese Fragestellung mit ihren jeweiligen Steuerberaterkammern abklären. Außerdem hatten wir bei einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben – das eine ganz andere Bewertung ergab. Überall gab es dann auch die schriftlichen Bestätigungsschreiben der Kammern, dass es keine „Lex DATEV“ gibt und die Steuerberater sehr wohl auch die Fernwartungsdienste von qualifizierten Systempartnern nutzen dürfen.
Die Steuerberaterkammer Düsseldorf schrieb zum Beispiel: „Nach diesseitigem Verständnis kann es nicht darauf ankommen, ob der Steuerberater die Wartungsarbeiten der DATEV-Genossenschaft unmittelbar oder einem Serviceunternehmen überträgt. Gesetzliche Rechtsgrundlagen, die eine derartige Auffassung stützen könnten, sehen wir nicht.“ Und die Steuerberaterkammer Stuttgart schrieb: „Für die Zulässigkeit der Fernwartung von EDV-Systemen beim Steuerberater durch Fremdunternehmen kann es keinen Unterschied machen, ob diese durch die DATEV selbst, durch DATEV-Systempartner oder durch Drittunternehmen durchgeführt wird.“ Die Steuerberaterkammern haben schließlich die Bundessteuerberaterkammer gebeten, die DATEV auf diese Rechtsauffassung hinzuweisen – auf Druck des Markts zog die DATEV ihre damaligen Äußerungen zunächst zurück.
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