40 Jahre SPECTRUM-Historie

2025

Microsoft erhöht kräftig die Preise !

Man kann wohl sagen, dass es bei den Microsoft-Office-Produkten (Word, Excel, PowerPoint, Outlook) in den letzten 30 Jahren so gut wie keine Innovationen gegeben hat. Trotzdem sind die monatlichen Nutzungsgebühren sehr hoch. Unverständlich ist daher, dass Microsoft zum 1.1.2025 und zum 1.4.2025 die Gebühren für ihre “Brot & Butter”-Produkte um 5% bis 10% erhöht. 

Es ist auch nicht zu verstehen, dass die EU noch keine breite Initiative gestartet hat, Europa hier unabhängiger zu machen. Z.B. könnte eine EU-Unterstützung auf Basis von LibreOffice oder OpenOffice zusammen mit NextCloud dafür sorgen, dass hier weniger Devisen die EU in Richtung USA verlassen und man hier endlich IT-technisch unabhängiger wird. Auch ein europäisches Desktop- und Server-Betriebssystem auf Linux-Basis ließe sich schnell generieren. Europäische Politiker lassen sich lieber von Microsoft, Google, Meta, Apple, Trump & Co erpressen und regelt in bürokratischen Vorschriften lieber den zugelassenen Krümmungsgrad von Bananen und Gurken oder die Länge und den Durchmesser von Kondomen.

Das SPECTRUM-RZ ist zu 100% nachhaltig:

Die Dächer der RZ-Gebäude sind komplett mit Solar-Panels einer Photovoltaik-Anlagen bestückt. Das CoLocation-Rechenzentrum hat ein eigenes Blockkraftwerk für die Strom und Kälteerzeugung - so wird aus der Abwärme der Server und Storages sofort wieder Strom und Kälte. Das CoLocations-RZ nutzt hocheffiziente Klimatechniken, wie z.B. in einigen Bereichen die sog. Kaltgang-Technik, um Energieeinsparungen durch eine gezielte Führung der Kühl- und Abluft zu erreichen. Außerdem nutzt das gesamte Rechenzentrum den BusinessStromNatur der Stadtwerke Düsseldorf, wobei hier die Energie zu 100% aus regenerativen Energiequellen stammt. 

Was es 2025 sonst wichtiges gab:

  • Das Jahr 2025 war geprägt durch die fortgesetzten Kriege: dem Russisch-Ukrainischen Krieg und dem Krieg in Israel und Gaza.
  • 20. Januar: Amtseinführung von Donald Trump als 47. Präsident der Vereinigten Staaten und offizieller Amtsantritt des Kabinetts Trump II.
  • 23. Februar: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. CDU und CSU werden mit 28,5 Prozent der Zweitstimmen stärkste Kraft, während die AfD erstmals bei einer Bundestagswahl mehr als 20 Prozent der Stimmen erhält. Die SPD um den erneuten Kanzlerkandidaten Scholz erlitt starke Verluste und fuhr mit 16,4 % ihr bisher schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl ein. Auch Bündnis 90/Die Grünen verloren an Stimmen und landeten bei 11,6 %. Die FDP stürzte auf 4,3 % ab und schied aus dem Bundestafg aus. Die Linke 8,8 % der Zweitstimmen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheiterte knapp an der 5%-Hürde.
  • 18. März: Der alte Deutsche Bundestag beschließt noch die Lockerung der Schuldenbremse 1. für militärische Ausgaben in unbegrenzter Höhe (designierter Kanzler März: "what ever it takes") und 2. die Einrichtung eines Sondervermögens Infrastruktur von 500 Milliarden Euro.
  • 25. März: Der 21. Deutsche Bundestag tritt zur konstituierenden Sitzung zusammen, womit die Amtszeit der Bundesregierung (Kabinett Scholz) endet, sie aber geschäftsführend im Amt bleibt.
  • 2. April: Bei einem von ihm deklarierten „Liberation Day“ kündigt Donald Trump weitreichende Zöllerhöhungen an. So sollen unter anderen die ab dem 9. April geltenden Zölle für die Europäische Union 20 Prozent und die für China 34 Prozent betragen. Infolgedessen brechen weltweit Aktienkurse ein.
  • 9. April: CDU, CSU und SPD einigen sich auf einen Koalitionsvertrag; dieser trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“.
  • 21. April: Papst Franziskus stirbt im Alter von 88 Jahren.
  • 6. Mai: Friedrich Merz wird im Deutschen Bundestag im zweiten Wahlgang zum zehnten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt; am selben Tag beginnt damit auch die Amtszeit der neuen Bundesregierung.
  • 8. Mai: Der US-Amwerikaner Robert Francis Prevost wird vom Konklave zum neuen Papst gewählt; er nimmt den Papstnamen Leo XIV. an.
  • 25. Mai: AI-Act verabschiedet - einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU
  •  

 

Die E-Rechnung wird Plicht in Deutschland

Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 Nr. 108 vom 27.03.2024) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden.

Hier noch einmal Zusammengefasst die aktuellen Vorgaben zur E-Rechnungs-Pflicht:

  • Jedes Unternehmen in Deutschland muss schon seit dem 1.1.2025 E-Rechnungen im B2B-Geschäft in einem strukturierten elektronischen vorgeschriebenen Format empfangen können (XML-Datei).

  • Mit dem 1.1.2025entfiel der Vorrang der Papierrechnung und jeder Rechnungs-Aussteller kann nach eigenem Ermessen E-Rechnungen im gesetzlich vorgeschriebenen, strukturierten, elektronischen Format verschicken – der Rechnungsempfänger muss dies akzeptieren.

  • Andere Rechnungs-Formate wie z.B. normale PDF-Rechnungen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechnungsempfängers bis zum Ende der jeweiligen Übergangsfristen verschickt werden.

  • Für den Papier-Rechnungsversand gibt es Übergangsregelungen bis 31.12.2026 bzw. 31.12.2027.

  • Es gibt eine allg. Übergangsfrist bis 31.12.2026 und ab 1.1.2027 gilt auch die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für alle im Inland ansässigen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von > 800.000 €. Dies gilt für alle Rechnungen mit steuerpflichtigen Umsätzen, die mit anderen inländischen Unternehmen ausgetauscht werden (im sogenannten B2B-Geschäft). 

  • Für kleinere Unternehmen < 800.000 € Jahresumsatz gibt es eine erweiterte Übergangspflicht bis 31.12.2027.

  • Ab dem 1.1.2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht für Rechnungs-Versand und Rechnungs-Empfang strikt einhalten.

  • Bis 31.12.2027 sind noch klassische EDI-Verfahren für die Rechnungszustellung zulässig, danach müssen auch EDI-Verfahren die EU-Norm EN-16931 einhalten (siehe hierzu ergänzendes Erläuterungsschreiben des BMF).

  • Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht wird (im sogenannten XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format mit eingebetteter XML-Datei nach der EU-Norm EN 16931).

  • Der Gesetzgeber hat keine Vorgabe für die Übermittlung der E-Rechnungen gemacht! Der Standard dürfte wohl die E-Mail sein. E-Rechnungs-Portale/Plattformen sind nicht vorgeschrieben und auch nicht notwendig.

  • Für eine empfangene E-Rechnung gelten auf der Rechnungs-Empfängerseite weiterhin die strengen Archivierungs- und Aufbewahrungsfristen – jetzt nur nicht mehr für Papier-Belege, sondern jetzt für die digitale Speicherung. Jeder muss die empfangenen E-Rechnung im Original-Zustand digital archivieren.

  • Ab dem 1.8.2028 gelten nur noch wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Fahrscheine die als Rechnung gelten (§ 34 UStDV) und Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro Bruttobetrag, § 33 UStDV) und für Kleinunternehmer (nach § 19 UStG bzw. § 34a UStDV). 

  • Papier-Rechnungen und PDF-Rechnungen sind ab dem 1.1.2028 im B2B-Geschäft nicht mehr zulässig!

  • Nach der E-Rechnungs-Verordnung ERechV vom 27.11.2018 besteht im B2G-Geschäft schon ab dem 27.11.2020 für diverse öffentliche Auftraggeber (Behörden, Institutionen, Staats-Betriebe auf Bundes-, Landes- und kommunaler Seite) eine E-Rechnungs-Pflicht. Hier müssen die E-Rechnungen nur mit einer Leitweg-ID (die der öffentl. Auftraggeber vorgibt) bei vorgeschriebenen, staatlichen, elektronischen Portalen eingereicht werden. 

  • In Zukunft ist vom Gesetzgeber noch die Einführung eines Meldesystems geplant, mit Übertragungen von Rechnungskopien an die Finanzbehörden, um den Umsatzsteuerbetrug in der EU effektiv zu bekämpfen.

    Details hierzu sind noch nicht bekannt - ggfs. wird das nur für Auslandsumsätze vorgeschrieben werden. Es sollte also abgewartet werden, bevor man sich jetzt schon an kostenpflichtige Lösungen bindet, wie z.B. E-Rechnungs-Plattformen usw..

eAUFTRAG von SPECTRUM

Viele Anwender müssen bis Ende 2027 noch eine Auftragsbearbeitungs-Software einführen, weil man z.B. mit den bisher genutzten, nicht-strukturierten Programmen wie MS-Word/MS-Excel usw. nicht die Anforderungen zur gesetzlich im B2B-Geschäft (Unternehmens-Markt) vorgeschriebenen E-Rechnung (XRechnung & ZUGFeRD mit XML-Datensatz) realisieren kann.

Hier bietet SPECTRUM jetzt die eigene, neue Auftragsbearbeitungs-Software “eAUFTRAG” an:

  • eAUFTRAG von SPECTRUM ist ein modernes, Cloud-basiertes, modulares System für den gesamten Prozess der Auftragsbearbei-tung bis zur E-Rechnungs-Erstellung (XRechnung & ZUGFeRD gem. EN 16931)
  • eAUFTRAG von SPECTRUM ist ausgelegt für die optimale Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung des Steuerberaters
  • eAUFTRAG von SPECTRUM ermöglicht den einfachen Umstieg auf die ab dem 1.1.2027 im B2B-Geschäft gesetzlich vorgeschriebene E-Rechnung
  • eAUFTRAG von SPECTRUM macht die E-Rechnungs-Erstellung und den -Versand kinderleicht
  • eAUFTRAG von SPECTRUM ist Bedienungs-optimiert – für die Erstellung eines Angebotes oder einer Rechnung mit mehreren Positionen benötigt man weniger als 20 Sekunden
  • Der Start mit eAUFTRAG von SPECTRUM ist ganz leicht, man braucht für die Grundeinstellungen des Systems mit der Einrichtung der Angebots-, Auftragsbestätigungs-, Lieferschein-, Rechnungs- und Gutschrifts-Formulare max. 1 Stunde und man kann dann schon direkt Angebote oder Rechnungen erstellen.

eAUFTRAG von SPECTRUM kostet im Jahres-Abo nur 

9,90 € pro Monat 

+MwSt pro Benutzer

Neukunden erhalten eine 3-monatige kostenlose Einarbeitungszeit: D.h. in den ersten 3 Monaten erfolgt keine Berechnung – d.h. der Anwender hat ausreichend Zeit für die Einrichtung der Stammdaten, zum Erproben der Handhabung und für den Testbetrieb. In den ersten 3 Monaten ist eAUFTRAG von SPECTRUM außerdem jederzeit ohne Begründung wieder kündbar.

Zusätzlich: Neukunden erhalten eine kostenlose ca. 2-stündige Online-Schulung und können danach mit dem System arbeiten.

 

zurück

oder hier weiterlesen: