SPECTRUM COMPUTER SYSTEMHAUS GMBH Seite 6 e Er unterstützt den Auftraggeber bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde im Rahmen des Zumut baren und Erforderlichen soweit diese Kontrollen die Auftragsverarbeitung betreffen Den hierbei entstehenden Aufwand trägt der Auftraggeber f Er hat dem Auftraggeber auf Anforderung eine Übersicht über die in Art 30 Abs 2 EU DSGVO ge nannten Angaben auszuhändigen g Er setzt zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art 28 Abs 3 S 2 lit b Art 29 Art 32 Abs 4 EU DSGVO bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein die auf die Vertraulichkeit ver pflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden Personen aufseiten des Auftragnehmers die Zugang zu Auftraggeber Daten haben dürfen diese ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers und dieser VAV verarbeiten es sei denn dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind h Er gewährleistet die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten TOM i Die Vertragspartner arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen Hierzu leistet der Auftragnehmer die notwendigen Beiträge Hierdurch entstehenden Aufwand hat der Auftraggeber zu tragen j Er hat den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbe hörde zu informieren soweit sie sich auf die Auftragsverarbeitung beziehen Dies gilt auch soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits oder Strafverfahrens in Bezug auf die Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt k Soweit der Auftraggeber einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde einem Ordnungswidrigkeits oder Strafverfahren dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem an deren Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist hat ihn dieser nach besten Kräften zu unterstützen Den hierbei entstehenden Aufwand trägt der Auftraggeber l Tätigkeiten die der Verantwortliche schuldet z B Löschkonzepte Recht auf Vergessenwerden Berichtigung Datenportabilität und Auskunft sind nur dann und insoweit unmittelbar durch den Auf tragnehmer durchzuführen als sie gemäß dem jeweiligen Hauptvertrag vom Leistungsumfang um fasst sind 2 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung von dessen in Art 32 bis 36 EU DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit von personenbezogenen Daten Meldepflichten bei Datenpannen Daten schutz Folgeabschätzungen und vorherigen Konsultationen Zu den Pflichten gehören für die Auftragsverarbei tung u a a die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch die TOM die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer mögli chen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b die Verpflichtung Verletzungen von Auftraggeber Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu mel den c die Verpflichtung den Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d die Unterstützung des Auftraggebers für eine von diesem etwa vorzunehmende Datenschutz Folgenabschätzung e die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehör de Sofern und soweit die Leistungen und Tätigkeiten nicht in der Leistungsbeschreibung gemäß dem anwendbaren Hauptvertrag enthalten sind oder der Auftraggeber nachweist dass sie auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind kann der Auftragnehmer für die nach Ziff 2 anfallenden Tätigkeiten eine gesonderte Vergü tung beanspruchen 3 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich wenn er feststellt dass er oder ein Mitarbeiter bei der Auftragsverarbeitung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen Festlegungen aus der VAV oder dem anwendbaren Hauptvertrag verstoßen hat haben sofern und soweit deshalb die Gefahr besteht dass

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