SPECTRUM COMPUTER SYSTEMHAUS GMBH Seite 11 4 Soweit der Auftraggeber besonderen berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt haftet der Auftraggeber selbst für deren Einhaltung XII Inkrafttreten Beendigung Ablösung bestehender Vereinbarungen 1 Die VAV tritt nach beidseitiger Unterzeichnung in Kraft frühestens jedoch am 25 5 2018 2 Die VAV löst eine ggfs bestehende alte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG der Vertragspartner nahtlos ab Die Vertragspartner sind sich darüber einig dass zwischen der VAV und einer etwa bestehenden bisherigen Vereinbarung zeitlich keine Lücke mit Blick auf die Auftragsverarbeitung bzw Auftrags datenverarbeitung besteht 3 Etwa aus dem Zeitraum der Geltung der abgelösten Vereinbarung noch offene Ansprüche z B auf Scha densersatz werden nach der abgelösten Vereinbarung behandelt Alle datenschutzrechtlich relevanten Ereignis se die ab dem Inkrafttreten dieser neuen VAV stattfinden werden unter der VAV behandelt 4 Laufzeit und Kündigung der VAV richten sich im Übrigen nach den Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung der von der VAV erfassten Hauptverträge Eine auf Beendigung eines einzelnen Hauptvertrags gerichtete wirk same Erklärung gleich wann und aus welchem Grund bewirkt ohne gesonderte Erklärung auch eine Kündigung der VAV auf denselben Zeitpunkt bezogen jedoch nur auf den jeweils gekündigten Hauptvertrag Eine Beendi gung der VAV im Ganzen erfolgt vorbehaltlich abweichender Regelungen in Ziff X insoweit nur mit der Beendi gung des zeitlich letzten Hauptvertrages Eine isolierte Kündigung der VAV ist ausgeschlossen XIII Verhältnis zum Hauptvertrag 1 Soweit in der VAV keine Sonderregelungen enthalten sind gilt der Hauptvertrag 2 Im Fall von Widersprüchen zwischen der VAV einerseits und Regelungen aus sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner insbesondere aus einem Hauptvertrag andererseits gehen die Regelungen aus der VAV immer vor XIV Schlussbestimmungen 1 Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Text form 126b BGB 2 Auf das Rechtsverhältnis der Vertragspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung 3 Ausschließlicher auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung unmittelbar oder mit telbar ergebenden Streitigkeiten ist das Landgericht am Sitz von SPECTRUM bzw eSPECTRUM Diese Ge richtsstandsvereinbarung findet keine Anwendung wenn die Streitigkeit andere als vermögensrechtliche Ansprü che betrifft oder für die Streitigkeit bereits nach den gesetzlichen Bestimmungen ein ausschließlicher Gerichts stand begründet wird 4 Sollte eine der Bestimmungen der VAV oder eine mit Bezug hierauf geschlossene weitere Vereinbarung gleich wann und aus welchem Grund unwirksam sein oder werden oder die VAV eine nach übereinstimmender Auffassung der Vertragspartner regelungsbedürftige Lücke enthalten berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall versuchen die unwirksame oder lücken hafte Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen die der unwirksamen oder lückenhaften Bestim mung nach dem Willen der Vertragspartner im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung wirtschaftlich am Nächsten kommt Bis zu einer solchen Ersetzung gelten anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Be stimmung die gesetzlichen Regelungen Ort Datum Ort Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des AUFTRAGGEBERS rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des AUFTRAGNEHMERS
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