SPECTRUM COMPUTER SYSTEMHAUS GMBH Seite 10 e Er gibt diese in einem gängigen im Zweifel dem für die Verarbeitung der Auftraggeber Daten ver wendeten Format an einen nachfolgenden Auftragsverarbeiter oder Dritten heraus gem Art 20 Abs 2 EU DSGVO und bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art 20 EU DSGVO Diese Tätigkeit erfolgt ggf nach einzelnen Leistungen bzw bei deren Beendigung getrennt bzw gemäß einem vereinbarten Löschkonzept zeitlich oder fachlich gestuft Die Verpflichtung zur Löschung bzw Übergabe gilt sofern nicht nach dem Recht der Europäischen Union oder nach deutschem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der Auftraggeber Daten besteht oder sich aus dem Hauptvertrag etwas anderes ergibt 2 Unter www spectrum kundenbereich de in den Dokumenten Exit Bestellformulare findet der Auftragge ber die Exit Bestellformulare auf denen pro SPECTRUM Produkt die verschiedenen Verfahren Optionen und Preise für die Übergabe bzw Löschung und die sonstigen technisch fachlichen Einzelheiten der Beendigung der Leistungsbeziehung angegeben sind 3 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung insbesondere in einem Exit Bestellformular werden bei Vertrags ende die Auftraggeber Daten auf einem vom Auftraggeber zuvor bereitgestellten Datenträger in dem für die Ver arbeitung der Auftraggeber Daten verwendeten Format an diesen übergeben und etwa beim Auftragnehmer vor handene Kopien nach Maßgabe von Ziff 1 gelöscht Der Auftragnehmer wird ansonsten die Löschung innerhalb von neunzig 90 Tagen vornehmen 4 Der Aufwand für die Herstellung des Datenabzugs sowie falls gewünscht die zusätzlichen Kurier bzw Transportkosten und ggfs die Kosten eines Datenträgers werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung ge stellt 5 Tätigkeiten zur Außerbetriebnahme Datenübergabe bzw Löschung erfolgen innerhalb der Servicezeiten ar beitstäglich montags bis freitags zwischen 9 00 und 18 00 Uhr 6 Betriebssystem Images Programme System und Konfigurationsdateien werden nicht mit übergeben Die Systemumgebung und die aktiven Speicherbereiche des Auftraggebers werden zum Vertragsende gelöscht 7 Sofern ein Hauptvertrag aus wichtigem Grund ganz oder teilweise fristlos oder sonst vorzeitig gekündigt oder auf andere Weise mit einer Frist von weniger als einer 1 Woche vorzeitig beendet wird erhält der Auftraggeber die Gelegenheit die von der Teil Kündigung bzw Beendigung betroffenen Auftraggeber Daten innerhalb einer Frist von vier 4 Wochen nach rechtlicher Beendigung auf sich oder auf einen von ihm bestimmten Dritten nach Maßgabe von Ziff 1 überzuleiten Bewirkt der Auftraggeber eine Überleitung der Auftraggeber Daten nicht inner halb der o a Frist d h nimmt er eine bestehende technische Möglichkeit der Überleitung innerhalb der Frist nicht wahr ist der Auftragnehmer berechtigt die Auftraggeber Daten zu löschen 8 Sofern Leistung gemäß dem Hauptvertrag eine Datenaufbewahrung ist z B eine Archivierung insbesondere über die Laufzeit einer Verarbeitungstätigkeit hinaus werden diese Auftraggeber Daten erst nach Ablauf der ver einbarten Archivierungszeit gelöscht Wünscht der Auftraggeber eine relativ dazu vorzeitige Löschung unterbrei tet ihm der Auftragnehmer ein Angebot für die Vornahme der Löschungstätigkeit 9 Dokumentationen die dem Nachweis der auftrags und ordnungsgemäßen Auftragsverarbeitung dienen be wahrt der Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus auf 10 Sofern und soweit sich unter Anwendung der vorstehenden Regelungen auch nach der rechtlichen Beendi gung bzw Teilbeendigung eines Hauptvertrages noch von der Beendigung betroffene Auftaggeber Daten auf Systemen des Auftragnehmers befinden z B in Archiven gelten die Vorschriften der VAV weiter XI Haftung Haftungsverteilung Haftung im Innenverhältnis 1 Für die Haftung gelten die Regelungen zur Haftung aus dem Hauptvertrag entsprechend 2 Sofern der Auftraggeber aus der EU DSGVO oder aus anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften insbe sondere gegenüber der betroffenen Person oder einer Aufsichtsbehörde verpflichtet ist ein EU DSGVO konformes Verhalten nachzuweisen gilt diese Beweislastverteilung auch im Innenverhältnis zum Auftragnehmer 3 Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Auftragsverarbeitung verbleibt in dem gesetzlichen Rahmen beim Auftraggeber d h soweit nicht datenschutzrechtliche Vorschriften Verpflichtungen für den Auftragnehmer einer Auftragsverarbeitung begründen und der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht mindestens fahrlässig verletzt

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