SPECTRUM News Seite 8 Beispiel einer klassischen Postkarte immer nur belangloses Zeug An die Daheimgebliebenen im Büro wir haben su per Wetter hier 33 C im Schatten coole Drinks mit Schirmchen die Strand Partys gehen bis morgens 5 Uhr ich werde mich wohl nach dem Urlaub von Peter trennen wir passen doch einfach nicht zu sammen ich habe übrigens Charlotte getroffen die hat sich hier so einen neuen Typen aus Bochum geangelt ich habe Halsschmerzen bekommen und werde wohl Montag erst mal krank feiern muss mich ja auch vom Urlaub noch erholen Schöne Grüße von Chantal Wie schon erwähnt gab im April 2019 die Bun dessteuerberaterkammer BStBK 35 plötzlich eine Entschärfung ihrer bisherigen Verlautbarungen be kannt und verkündet in den neuesten Kammermit teilungen bzgl E Mail Verschlüsselung Derzeit wünschen viele Mandanten und auch die Fi nanzverwaltung keinen verschlüsselten E Mail Verkehr Aus berufsrechtlichen und datenschutzrecht lichen Gründen sollten Steuerberater grundsätzlich ei nen verschlüsselten Nachrichtenaustausch wählen Im E Mail Verkehr ist als Standardverschlüsselung grundsätzlich die sog Transportverschlüsselung SSL TLS Verschlüsselung vorgesehen Die Transportverschlüsselung ist grundsätzlich eine Punkt zu Punkt Verschlüsselung die man sich wie ei nen Briefumschlag vorstellen kann Der Inhalt wird bei der Übermittlung zwischen dem Absender und seinem E Mail Anbieter sowie zwischen zwei E Mail Anbietern untereinander und zwischen E Mail Anbieter und Emp fänger verschlüsselt bzw durch einen Briefumschlag geschützt Allerdings wird die E Mail beim E Mailanbieter ent schlüsselt z B zur Prüfung Spam Viren De Mail Metadaten oder zur Kategorisierung Dies ist insoweit unproblematisch da für E Mail Anbieter in Deutsch land das Fernmeldegeheimnis nach 88 TKG gilt Eine Ende zu Ende Verschlüsselung ist also nicht mehr erforderlich Ausreichend ist nach den Hinweisen der BStBK die sogenannte TLS Transport Verschlüsselung Hierzu muss der Steuerberater sicherstellen dass die E Mail auf dem Transportweg ver schlüsselt ist und sich die Server der E Mail Provider des Steuerberaters und des Mandanten in Deutschland befinden Dies sollte sorgfältig mit dem Mandanten besprochen werden Die BStBK weist darauf hin dass bei einem KMU Mandaten beispielsweise darauf geachtet werden sollte dass von Seiten des Mandanten ein deutscher E Mail Provider für die Kommunikation mit dem Steuerberater genutzt wird Der Blödsinn mit der von jedem lesbaren Postkarte Es wird immer wieder behauptet dass unverschlüsselte E Mails von Jedermann lesbar seinen wie Postkarten und dieser Vergleich wird leider von vielen oft ungeprüft einfach häufig nach geplappert Wäre es nicht cool man könnte wirklich jede Postkarte mitlesen Erklären Sie aber bitte einmal wie Sie real jede Postkarte lesen können Dieser Vergleich hat noch nie gestimmt Wir erinnern uns Wenn man früher eine Urlaubs Postkarte aufgab heute erstellt man ja Urlaubs grüße nur noch über Facebook oder WhatsApp konnten die Briefkastenleerer d h Mitarbeiter der Postbehörden die die Urlaubs Briefkästen in Ita lien Spanien usw leeren die Mitarbeiter der Postverteilstellen dies sind aber schon seit den 70er Jahren keine Menschen mehr sondern zu 100 vollautomatische Postsortier und Postver teilmaschinen der Postbote der die Postkarte dann nach dem Transport beim Empfänger in den Briefkasten wirft und die Familienmitglieder die Zugriff auf den Hausbriefkasten haben die Post karte lesen In Österreich hat zwar früher der Portier die Post für sämtliche Mieter eines Mehrfamilienhauses entgegengenommen in Frankreich war es die Concierge so dass diese wirklich noch jede Post karte mitlesen konnten Auch in Deutschland wurde noch bis Ende der 60er Jahre des vorigen Jahr hunderts die Post aller Anwohner eines Mehrfami lienhauses durch einen einfachen Haustürbrief schlitz eingeworfen Die Post lag dann im Hausein gang auf dem Boden herum und es konnte damals wirklich noch jeder Hausbewohner jede Postkarte mitlesen wenn er wollte Das war aber einmal
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