SPECTRUM News Seite 5 Rechtliches zur E Mail Verschlüsselung Der alte Eid des Hippokrates ca 400 Jahre v Chr zur Schweigepflicht führte in der heutigen Rechtsprechung zur Verschwiegenheitspflicht und zum Schutz des persönlichen Lebens und Ge heimnisbereichs Privatsphäre einer Person die sich bestimmten Berufsgruppen sog Berufsge heimnisträger oder bestimmten staatlichen oder privaten Institutionen anvertraut haben Dement sprechend schützt die Schweigepflicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung welches in Deutschland sogar Verfassungsrang hat In Deutschland hat der Gesetzgeber die Verschwie genheitspflicht für die Berufsgruppe der Steuerbe rater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Ärzte usw mit dem stärksten ihm zur Verfügung stehenden Mittel geschützt nämlich der Androhung von Geld oder bis zu einjährigen Freiheitsstrafe in 203 des Strafgesetzbuches StGB Verletzung von Privatge heimnissen Das Berufsrecht bestimmter Berufe droht darüber hinaus in bestimmten Fällen sogar mit dem Verbot der Berufsausübung Im Gesetz und in den berufsständischen Satzungen findet man aber nichts zum Umgang mit E Mails Vergleichsweise schauen wir uns einmal das quasi Standardwerk der Berufsgruppe der Rechtsanwälte zu diesem Thema an Dies ist immer noch der Aufsatz Anwaltliche Schweigepflicht und E Mail aus den Kam mermitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK 5 1 2004 von Rechtsanwalt Dr Kai von Lewinski aus Berlin auch wenn nach unserer Auffassung diese Ansicht mehr als veraltet ist denn zwischenzeitlich hat te Whistlebower Edward Snowden in 2013 die Welt ja über die Machenschaften und technischen Möglichkeiten der Geheimdienste aufgeklärt Zur Beurteilung des Sicherheitsstandards bei der E Mail Nutzung muss das Kommunikationssystem Inter net als Ganzes betrachtet werden und nicht nur die ein zelne ggfs unverschlüsselte Nachricht Wegen der Netzstruktur des Internets ist der Weg eines IP Päckchens als Teil einer Nachricht nicht vorherzusagen Sie wählt im Internet die schnellste Route die nicht not wendigerweise auch die räumlich kürzeste sein muss Man kann also nicht an einer bestimmten Stelle irgend wo im Internet auf eine bestimmte Nachricht warten Das Abfangen von Informationen wird auch durch die Funkti onsweise des Internets erschwert Nachrichten werden in Datenpakete aufgeteilt die unterschiedliche Wege nehmen und erst beim Empfänger wieder zusammen gesetzt Selbst wenn man also Kenntnis von einer Kommunikation erlangt ist die Wahrscheinlichkeit ge ring dass man dabei den vollständigen Nachrichtentext erhält Von manchen wird auch das Gesetz der großen Zahl angeführt Durch die unübersehbare Datenmenge werde die einzelne E Mail geschützt Für Unbefugte ist es prak tisch ausgeschlossen die Nachrichtenleitungen anzu zapfen die das Internet ausmachen Das einfache An klemmen eines Telefondrahts scheidet bei Glasfaserka beln aus bei der digitalen Nachrichtenübertragung wür de man zudem in einem Meer von Nullen und Einsen er trinken ohne deren Sinn erfassen zu können Weiter ist das externe Anzapfen von Datenleitungen strafbar 202a StGB9 86 95 TKG Die Internet Knoten selbst sind wie von 87 TKG allgemein außer ordentlich gut gegen Angriffe geschützt Die Betreiber der Übertragungswege und Verbindungsrechner können zwar faktisch Zugriff auf die E Mail Kommunikation nehmen Als Anbieter von Telekommunikation ist ihnen aber nach 85 III TKG die Kenntnisnahme verboten Wie schon immer unterliegen sie und ihre Mitarbeiter der Strafandrohung des 206 StGB Insoweit unterscheidet sich die rechtliche Situation heute nicht von der die für Fernsprechleistungen bei Reichspost und Deutscher Bundespost seit jeher bestanden hat Der Verschwiegenheit tut man dadurch Genüge dass man schweigt Jedoch ist insbesondere in der Straf rechtswissenschaft anerkannt dass die Wahrung des Geheimnisses mehr ist als bloßes Schweigen Die Ver schwiegenheit verbietet deshalb Berufsgeheimnisträgern nicht nur eine Tätigkeit Ausplaudern sie kann auch durch ein Nichthandeln verletzt werden unechtes Unter lassungsdelikt nach 13 StGB So kann das Nichtver schließen Nichtsichern einer Information 203 StGB erfüllen z B das Herumliegenlassen von Unterlagen und die Nichthinderung einer Einsichtnahme Allerdings genügt das bloße Gewähren einer Kenntnisnahmemög lichkeit für 203 StGB nicht weil es auf die Kenntnis nahme selbst ankommt Ist die Kenntnisnahme strafbe wehrt und das Geheimnis dadurch rechtlich geschützt ist eine unbefugte Kenntnisnahme keine Offenbarung Wie schon erwähnt unterliegen Steuerberater be kanntlich einer beruflichen Verschwiegenheits pflicht die auch strafbewehrt ist 203 StGB abso lutes Offenbarungsverbot bzw Verschwiegenheits gebot Weder das Steuerberatungsgesetz noch die Berufsordnung noch die Satzungen der Kam mern machen aber bisher konkrete Vorgaben zur Handhabung der elektronischen Kommunikation Diese berufliche Verschwiegenheitspflicht muss man also einerseits sehr ernst nehmen Man sollte also z B die beschrifteten Mandantenordner nicht in offenen Regalen in der Kanzlei aufbewahren wo Publikumsverkehr herrscht denn auch die Informa tion des Mandatsverhältnisses an sich muss schon geschützt werden Damit man also nicht sieht wer sonst noch Mandant eines Steuerberaters ist sollten Ordnerre gale mit Türen verschlossen werden Es stellt sich aber andererseits die Frage verlangt die Verschwiegen heitspflicht auch dass die Kanzlei räume so gesichert werden wie die Räume eines Juweliers oder die Schließfachräume einer Bank Kei ner schreibt heute vor dass Steuer

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