SPECTRUM News Seite 3 Dies wurde dann von gewerblichen Nachrichten verbreitern lawinenartig weitergetragen HAUFE z B zitiert in seinen News am 10 11 17 8 Der sächsische Datenschutzbeauftragte A Schurig fordert nachdrücklich auf bei E Mail Übermittlung eine zusätzliche Verschlüsselung zu verwenden Es sei all gemein bekannt dass der unverschlüsselte Versand von E Mails mit dem Versenden einer Postkarte ver gleichbar sei schreibt der Datenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht Alle an der Datenübermitt lung beteiligten Stellen könnten die Inhalte der E Mails mitlesen Eine derartige Kommunikation entspreche somit nicht mehr dem Stand der Technik und sei daher als datenschutzwidrig einzustufen HAUFE berichtet dann weiter Berufsgeheimnisträger machen sich strafbar Beson ders gravierend seien solche Verstöße bei Berufsge heimnisträgern wenn beispielsweise Rechtsanwälte Schriftsätze unverschlüsselt übermittelten verstoßen sie nach Meinung des sächsischen Datenschützers gegen den 203 StGB und gegen das Vertrauensver hältnis zwischen Anwalt und Mandant HAUFE sorgt auch direkt für die Angstmache auf der Mandantenseite 9 Eine Pflicht der Unternehmens Geschäftsführung zur Einhaltung der Gesetze bzw zur Sicherstellung der Compliance ergibt sich nicht nur aus dem IT Sicherheitsgesetz sondern auch aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 9 30 139 OWiG dem Ak tiengesetz 91 93 AktG und dem GmbH Gesetz 43 GmbHG Der Beauftragte für Datenschutz und Informations freiheit der freien Hansestadt Hamburg äußerte dann in einer Stellungnahme Anfang 2018 7 Eine E Mail Kommunikation die nicht Ende zu Ende verschlüsselt sei stelle allgemein und nicht nur für Berufsgeheimnisträger aus datenschutzrechtlichen Gründen ein ungeeignetes Kommunikationsmittel dar Der E Mail Verschlüsselungs Hype schwappte dann mit der Einführung der EU Datenschutzver ordnung im Frühjahr 2018 plötzlich überall hoch obwohl hierzu in der EU DSGVO eigentlich nichts Neues zu finden war Eine Pflicht zur E Mail Ver schlüsselung für Steuerberater kann man zwar aus 203 StGB absolutes Offenbarungsverbot bzw Verschwiegenheitsgebot und aus den entspr Pa ragraphen der StB WP Gesetzgebung 57 ff und 62 ff des Steuerberatergesetzes StBerG 43 ff und 50 ff des Gesetzes über die Berufsord nung der Wirtschaftsprüfer WPO ableiten aber was war hier plötzlich im Jahre 2018 neu dass dieser Hype entstand Das bis dato gültige berufsrechtliche Handbuch der Bundessteuerberaterkammer BStBK Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Datenschutz und zur Datensicherheit in der Steuerberaterpraxis 27 sagte zur E Mail Kommunikation eigentlich nichts und führt erst im anhängenden Glossar er klärend aus Eine E Mail ist eine elektronische briefartige Nach richt Die meisten E Mails werden im Klartext ver schickt können also prinzipiell auf jedem Rechner den die Nachricht auf ihrem Weg vom Absender zum Emp fänger passiert gelesen werden Zieht man eine Ana logie zur Briefpost ist eine E Mail daher eher mit einer Postkarte vergleichbar als mit einem durch einen Um schlag vor neugierigen Blicken geschützter Brief Ebenfalls ähnlich wie bei einem Brief oder einer Post karte und genauso einfach lassen sich E Mails mit ei ner falschen Absenderadresse verschicken Empfän ger Kopie und Blindkopie Adressen lassen sich gleichermaßen fälschen Die Lösung für diese beiden Probleme ist Verschlüsselung und Absenderauthentifi zierung Die E Mail Verschlüsselung wurde hier also nur als eine rein technische Möglichkeit im Glossar aufge führt eine Pflicht zur E Mail Verschlüsselung ließ sich hieraus für Berufsträger erst einmal nicht er kennen Das BStBK Papier stammte zwar aus dem Jahre 2012 es gibt aber bis heute keine neue Re vision hierzu und da es rechtlich eigentlich auch keinerlei Änderung gegeben hat gilt das Papier wohl auch heute noch Im April 2018 passte sich die Bundessteuerbera terkammer BStBK dann aber doch dem Aussage trend zur E Mail Verschlüsselungs Pflicht schnell an und erklärt plötzlich in einem anlässlich der EU DSGVO Einführung neu herausgegebenen ergän zenden Papier Hinweise für den Umgang mit per sonenbezogenen Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften 31 eine unbedingte Notwendigkeit zur E Mail Verschlüsselung Vertrauliche Nachrichten und Anlagen sind nur verschlüsselt per E Mail zu versenden Die BStBK hat sich aber in diesem Papier weiterhin nicht weiter darüber ausgelassen was sie denn ei gentlich unter einer E Mail Verschlüsselung ver steht Seitdem nun dieses Papier der Bundessteuerbera terkammer veröffentlicht war liefen nun die kom merziellen externen Datenschutzbeauftragten die viele Steuerberater ja zur Einhaltung der EU DSGVO beauftragt hatten und viele Seminar Veranstalter landauf und landab herum und be haupteten Steuerberater müssten ihre E Mails nun wegen der EU DSGVO zu 100 Ende zu Ende verschlüsseln

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