SPECTRUM News Seite 24 Maße die Signalübertragung Und zum Schluss Schließlich betreibe Google selbst z B für seine Google Suchmaschine weltweit eine eigene mit dem Internet zusammengeschaltete Netz Infrastruktur die auch für die Zwecke der Sig nalübertragung für GMail eingesetzt werde Das Verwaltungsgericht Köln gab der BNetzA Recht und argumentierte Auch wenn Google für die Sig nalübertragung keine eigenen Telekommunikations netze in Deutschland unterhalte sondern das offene Internet nutze sei bei einer wertend funktionalen Be trachtung die Signalübertragung gleichwohl überwie gend ihrem E Mail Dienst zuzurechnen Aus der Einordnung als Telekommunikationsdienst ergeben sich dann weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz TKG z B im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentli chen Sicherheit Dagegen hatte Google Klage erhoben und das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die seit Jah ren andauernde Auseinandersetzung zwischen Google und der Bundesnetzagentur an den Europäi schen Gerichtshof verwiesen EuGH Richter folgten nun erstaunlicherweise der Google Argumentation Der EuGH entschied nun dass Mail Dienste die über das of fene Internet laufen ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten keine Telekommuni kationsdienste nach EU Recht seien da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikati onsnetze besteht Damit folgten die Richter der Argumentation von Google Der Europäische Gerichtshof argumentierte Nach der Richtlinie 2002 21 EG des Europäischen Par laments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikations netze und dienste Rahmenrichtlinie in der durch die Richtlinie 2009 140 EG des Europäischen Par laments und des Rates vom 25 11 2009 geänder ten Fassung Anm das war die Grundlage für das TKG Gesetz ist dahin auszulegen dass ein inter netbasierter E Mail Dienst der wie der von Google erbrachte Dienst GMail keinen Internetzugang vermittelt nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht und daher keinen elektronischen Kommunikationsdienst im Sinne dieser Bestimmung darstellt Soweit also dieses 8 Jahre andauernde Schar mützel zwischen Google und der Bundesnetza gentur wonach Google mit dem GMail Dienst und viele andere E Mail Provider nun nicht unter die Rechte und Pflichten des Telekom munikationsgesetzes TKG fallen Mit diesem EuGH Urteil entfällt aber für die E Mail Übertragung der gesetzliche Schutz nach 88 TKG bei den Mail Providern Dienste wie GMail müssen somit keine zusätzli chen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit entsprechen So genannte Over the Top Dienste OTT sind demnach keine Telekommunikationsdienste und damit auch nicht verpflichtet nach dem Telekommunikationsgesetz den Datenschutzes gewähren Auskünfte zu ertei len und Schnittstellen zur Überwachung bereitzu stellen Zu den OTT Diensten zählen heute neben Anbietern von E Mail Übertragungsdiensten E Mail Provider auch Anwendungen wie Voice over IP Videostreaming Peer to Peer Streaming WhatsApp oder auch der Facebook Messenger Beruhigend ist hier nur dass die schon lange ge plante EU E Privacy Verordnung die vom neuen EU Parlament möglichst schnell verabschiedet werden soll GMail Whatsapp Facebook Tele gram Signal Co dann deutlich stärker europä isch regulieren dürfte Der derzeitige Sieg für Google dürfte also keinen langen Bestand haben denn das Urteil bezieht sich auf Regelungen deren Nachfolgeregelungen bereits im Dezember 2018 auf europäischer Ebene festgezurrt wurden und bis zum 21 Dezember 2020 von allen Mitgliedstaaten in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen Die Bereitstellung von Funktionen zur Überwa chung war ja der zentrale Auslöser des jahrelangen Google Rechtsstreits zur Einordnung der Dienste Die Halbwertzeit des EuGH Urteils bis zur Um setzung des in der Planung befindlichen Europäi schen Kodex für elektronische Kommunikations dienste EECC dürfte aber begrenzt sein Die EU Kommission hat einen Entwurf für die neue ePri vacy Richtlinie vorgelegt Dieser umfasst auch Vorgaben für Internet Dienste wie WhatsApp und Skype die künftig genauso behandelt werden sol len wie die klassischen Telkos Ob der EuGH jedoch eine weise Entschei dung getroffen hat ist mehr als fraglich
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