SPECTRUM News Seite 20 vorgeschrieben ist Aktuell In einem neuen Refe rentenentwurf vom 8 5 2019 des Bundesfinanzmi nisteriums 42 eines Gesetzes zur weiteren steuer lichen Förderung der Elektromobilität und zur Än derung weiterer steuerlicher Vorschriften soll jetzt sogar 87a der AO geändert werden Übermittelt die Finanzbehörde Daten die dem Steuer geheimnis unterliegen sind diese Daten mit einem ge eigneten Verfahren zu verschlüsseln mit schriftlicher Einwilligung aller betroffenen Personen kann auf eine Verschlüsselung verzichtet werden wenn diese Perso nen eine unverschlüsselte Übermittlung beantragt haben oder eine verschlüsselte Übermittlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist Zumindest in NRW verletzen die Finanzbe hörden jedoch diese AO Vorschriften da sie noch nicht einmal die TLS Transport Verschlüsselungs Vorschriften einhalten Derzeit haben sich die Finanzverwaltungen in den einzelnen Bundesländern zum Umgang mit E Mails unterschiedlich aufgestellt Auf der aktuellen Internetseite 25 der Finanzverwal tung NRW ist hierzu z B folgendes nachzulesen Sie können die Finanzverwaltung in Nordrhein Westfalen auch über E Mail erreichen Was können Sie senden und wie sicher ist dies Wir haben Ihnen hier einige Hinweise zu diesem Thema zusammmengestellt Welche Angelegenheiten können Sie per E Mail erle digen Schreiben und Anträge wie z B Änderungsanträge zum Steuerbescheid Fristverlängerungen Einsprüche gegen Steuerbescheide sind nicht zu lässig per E Mail oder Fax wenn die eigenhändige Unterschrift oder Formulare vom Gesetz vorge schrieben sind z B bei Steuererklärungen Lohn steuer Ermäßigungsanträgen Abtretungsanzeigen usw Elektronische Steuererklärungen können nur über ELSTER angenommen werden Beachten Sie jedoch dass das Zustellungsrisiko ins besondere bei fristwahrenden Schreiben bei Ihnen liegt Anlagen Ihrer E Mails können wir nur entgegenneh men wenn sie eines der folgenden Formate aufwei sen doc xls txt rtf pdf jpg gif Aus technischen Gründen können wir nur diese Formate derzeit lesen und ausdrucken Makros oder sonstige Funktionen lassen sich nicht aufrufen bzw ausführen Verschlüsselte E Mails außerhalb des von uns ein gesetzten FinMail Verfahrens können von uns nicht geöffnet werden Wie kann ich E Mails an die Finanzverwaltung sicher versenden Hierfür nutzen Sie bitte unser internetbasiertes Verfah ren zur Verschlüsselung FinMail Die Nutzung von FinMail ist zwingend erforderlich wenn Sicherheit über den Einsender bestehen muss z B bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke der Er teilung einer Einzugsermächtigung oder der Befreiung vom Steuergeheimnis Zur Teilnahme ist eine einmalige Registrierung und die Installation von Software erforderlich Natürlich erhal ten Sie unsere Antworten ebenfalls über dieses Ver fahren Klickt man heute auf den in diesem Dokument an gegeben Multiweb FinMail Link landet man jedoch im Nirvana FinMail wurde sang und klanglos einfach abgeschaltet Zukunftsweisend sollte einst das NRW Projekt MULITWEB FinMail sein es sollte insbesondere den Sicherheitsfunktionen Verschlüsselung Sig natur Rechnung tragen Leider ist FinMail in der Zwischenzeit ohne Kommentar und nach über 10 Jahren daherdümpelndem Einsatz von der Finanz verwaltung NRW zum 31 8 2018 einfach kommen tarlos abgeschaltet worden Die Finanzverwaltung hat wohl nur ihre entsprechenden heutigen Inter netseiten noch nicht aktualisiert auf denen immer noch ein Verweis auf FinMail steht welches wohl ein Indiz dafür ist wie wenige sich überhaupt für das Thema interessieren Im E Mail Verkehr mit den Finanzbehörden kann grundsätzlich festgehalten werden dass ver schlüsselte E Mails grundsätzlich nicht zugelassen werden Die Finanzbehörden unterhalten auch kei ne anwählbaren DE MAIL Postfächer DE Mail Eigentlich müsste man bei den Finanzbehör den seit 1 1 2018 nach 87 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 der Abgabenordnung AO Schriftsätze auch elektro nisch per DE MAIL einreichen können Dies scheitert aber daran dass die Finanzämter im Allgemeinen gar kein DE MAIL Postfach haben Die Finanzbehörden zie hen sich auf den Standpunkt zurück dass die Gesetze keine Verpflichtung zur Eröffnung eines DE MAIL Zugangs vorschreiben d h das gute alte Prinzip wo nach sich aus einem Recht des Bürgers auch eine ent sprechende Verpflichtung des Staates ergibt scheint bei Finanzbehörden wohl nicht zu gelten In NRW z B be steht eine Pflicht der Landesregierung für alle Behörden einen DE MAIL Zugang zu unterhalten nur die Finanz ämter sind davon jedoch ausgenommen Während die Bundesregierung seit Jahren die DE MAIL fördert boy kottieren die Länderfinanzminister die Technik weiterhin Eine konsequente Digitalstrategie sieht sicherlich anders aus Die Finanzbehörden der Länder setzen weiter auf das von Bayern betriebene ELSTER Verfahren für die Kommunikation mit dem Bürger bzw seinen Steuerberater und das weiß doch jeder in Bayern gehen die Uhren ganz genau

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