SPECTRUM News Seite 11 hauptet werden ein Fax sei nicht angekommen Der BGH hat damit eine Art Beweislastumkehr des Fa xerhalts durchgeführt Ein anderes Urteil des Bundesgerichtshofs BGH Be schluss vom 12 4 2016 AZ VI ZB 7 15 besagt Der mit einem OK Vermerk versehene Sendebericht be gründet nicht den Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung beim Empfän ger Er belegt nur das Zustandekommen der Verbin dung nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Sig nale an das Faxgerät Es bleibt also dabei dass der OK Vermerk im Sendeprotokoll lediglich ein Indiz dafür ist dass der Inhalt der Sendung tatsächlich rechtzeitig beim Empfänger eingegangen ist er ist kei nesfalls der Beweis für den Zugang Jahrelang haben auch Steuerberater unbekümmert via Telefax mit den Mandanten kommuniziert Manchmal gab es zwar den Fall dass der Steuer berater vorher dem Mandanten den Telefaxver sand telefonisch ankündigte Gehen Sie bitte jetzt zu Ihrem Fax Gerät ich faxe Ihnen jetzt Ihre ESt Erklärung bitte nehmen Sie diese jetzt selbst in Empfang Das lag aber daran dass Faxgeräte in Büros meistens offen herumstehen und jeder im Büro Einsicht in die Faxe nehmen kann und daher dieses Selbst in Empfang nehmen von persönli chen Faxen gängige Praxis wurde In den letzten Jahren wurden auch schon Millionen von BWAs auf Wunsch der Mandanten von Steuerberatern an Banken usw gefaxt wurden ohne dass sich hier über bisher jemand besonders aufgeregt hätte Erstmals Rechtsanwalt Dr Hendrik Schöttle führt in seinem Artikel Anwaltliche Kommunikation per E Mail nur verschlüsselt in den Kammermitteilungen 3 2018 der Bundesrechtsanwaltskammer 6 aus Nüchtern betrachtet wird man also davon ausgehen können dass die überwiegende Mehrheit der Man danten mit E Mail als Kommunikationsdienst vertraut ist und dass dementsprechend auch keine Aufklärung über damit verbundene Risiken erforderlich ist Eher wird man verlangen können über mangelnde Vertraulichkeit beim der Allgemeinheit kaum noch be kannten Telefax zu informieren als über die Risiken ei nes allgemein etablierten Kommunikationsdienstes wie der E Mail In dem beruflichen Handbuch der BStBK Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Datenschutz und zur Datensicherheit in der Steuerberaterpraxis 27 steht bezüglich Telefax lediglich der Hinweis dass man bei der Entsorgung auch auf Fax Geräte achten sollte da hier ggfs auf den internen Gerä tespeichern noch vertrauliche gespeicherte Faxe zu finden sein könnten Sonstige Einschränkungen oder Hinweise bzgl des Datenschutzes bei der Nutzung von Faxgeräten im Alltag einer Steuerbe ratungskanzlei sind hier nicht zu finden Telefax EU DSGVO Die Faxnummer ist im nor malen Geschäfts Alltag keiner natürlichen Person zugewiesen und damit nicht identifizierbar Somit zählt die Faxnummer nicht zu den personenbezo genen Daten Ganz im Gegenteil zu einer persön lichen E Mail Adresse beim E Mail Versand Fax Inhalte fallen aber unter die Regeln der EU DSGVO wenn sie personenbezogene Daten ent halten Der Versand von vertraulichen Dokumenten per Telefax ist in der heutigen betrieblichen Praxis häu fig üblich und gilt als sicher Schließlich ist der Faxversand als Dienst über die Telefonleitung durch das Fernmeldegeheimnis des Telekommuni kationsgesetzes TKG zusätzlich geschützt Die bisherigen Risiken liegen eher im Umgang mit dem Faxgerät als in der Technik an sich z B durch die Eingabe einer falschen bzw fehlerhaften Faxnum mer z B öffentlicher Zugang zum Faxgerät Fax Geräte sollten so aufgestellt werden dass nur Be fugte ankommende Dokumente an sich nehmen und vom Inhalt auslaufender Dokumente Kenntnis erhalten können z B Fehler bei der Entsorgung der Faxgeräte oder z B durch den unkontrollierten Fernzugriff auf die Fax internen Speicher bei der Einrichtung von Fax Fernwartungs Software Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen sieht kein großes Problem bei dem Thema Datensicherheit beim Telefaxverkehr 17 Lediglich die Möglichkeit der fehlerhaften Anwahl an eine falsche Adresse wird hier etwas thematisiert Das LDI NRW belässt es ansonsten bei gut gemeinten allgemeinen Hin weisen Beim Telefaxverfahren handelt es sich um einen Dienst der grundsätzlich keine Datensicherheitsmaß nahmen enthält der das Telefonnetz als Transportweg nutzt und in der Regel einen offenen Ausdruck beim Empfang entstehen lässt Fehlerhaft adressierte oder fehlgeleitete Faxe bleiben zwar häufig folgenlos doch können sie in einzelnen Fällen auch eine erhebliche Beeinträchtigung für die Betroffenen nach sich ziehen In allererster Linie sind jeder und jede einzelne aufge fordert mehr Verantwortungsbewusstsein Konzentra tion und Genauigkeit beim Umgang mit dem Faxgerät walten zu lassen Danke liebes LDI NRW für das Appellieren an den gesunden Menschenverstand In einem Papier des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Lan des Baden Württemberg 19 ist zwar der Hinweis zu finden man möge bei der Übertragung sensibler Daten besondere Sicherheitsmaßnahmen ergrei fen wie beispielsweise die verschlüsselte Über
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