Diskussionen zum Microsoft-Datenschutz
Es gibt am Markt viele Diskussionen, Stellungnahmen und Kommentare, ob z.B. Microsoft-365 von deutschen Unternehmen nach der EU-DSGVO oder ob es z.B. bei Steuerberatern nach den Offenbarungsverbotsklauseln im § 203 StGB überhaupt eingesetzt und genutzt werden darf.
Die ganze Aufregung, ob Microsoft 365 Datenschutz-konform eingesezt werden kann, ist nach dem mit "Schrems-II" bezeichneten Urteil des EUGH vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18) entbrannt, weil der europäische Gerichtshofentschieden hatte, dass durch einige US-Gesetze (wie z.B. der sog. "US-Cloud-Act") US-amerikanische Behörden von US-Konzernen wie Microsoft verlangen könnten, personenbezogene Daten herausgeben zu müssen. Das EUGH sah das transatlantische "Privacy Shield" nicht mehr gewährleistet und viele Datenschützer hatten dies zwischenzeitlich zum Anlass genommen in Unternehmen und Behörden Produkte, Techniken oder Verfahren zu verbieten, die sog. "unzulässige Transfer-Optionen" beinhalteten, weil das gleichwertige Schutzniveau für die personenbezogenen Daten bei US-Unternehmen nicht mehr voll gewährleistet werden könnte.
Dies hat sich aber eigentlich seit dem 4.6.2021 alles wieder in Luft aufgelöst, weil die EU-Kommission einen neuen Rahmen für die sog. "Standardvertragsklauseln" (siehe ganz unten auf dieser Seite) erlassen hat und damit Datenübertragungen auch außerhalb der EU im Rahmen der EUGH-Rechtssprechung wieder ermöglich hat.
Nachfolgend hat SPECTRUM einmal versucht die wichtigsten Fakten und derzeitigen Diskussionen zusammenzufassen, damit sich jeder Anwender selbst einen eigenen Überblick verschaffen kann – natürlich ist dies keine Rechtsberatung.

Microsoft 365 ist ein Cloud-Dienst von Microsoft der weltweit über das globale Internet von überall erreichbar ist und somit weltweit unterschiedliche Datenschutzstandards und Datenschutzgesetze - zum Teil sogar noch mit branchen- oder berufsbezogener Auslegungen - berücksichtigen muss. Hier finden Sie Auszüge aus diversen Microsoft-Veröffentlichungen, damit Sie sich hier informieren können, um sich eine eigene Meinung zu bilden:
Microsoft Veröffentlichungen zum Datenschutz