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SPECTRUM & Digitale Transformation

SPECTRUM & Digitale Transformation

Die Digitalisierung ist in aller Munde - nur was steckt dahinter ?

„Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“, ist derzeit ein von den Digitalisierungs-Angstmachern oft gebrauchter Spruch, der von einem der bedeutendsten deutschen Schriftstellern, Dramatiker, Lyriker und Essayisten stammt, nämlich vom Dichter und Philosophen Friedrich Schiller. Ob allerdings Schiller schon um 1800 den heutigen Digitalisierungs-Hype vorausgesehen hat, darf bezweifelt werden.

Auch der dem ehemaligen Kreml-Chef und letzten KPdSU-Generalsekretär der untergegangenen Sowjetunion Michail Gorbatschow in den Geschichtsbüchern nachgesagte Satz „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ wird von den Digitalisierungs-Einpeitschern immer gerne zitiert.

Manche nutzen Fremdwörter wie „Disruption“ oder „disruptiver Wandel“, um die Wichtigkeit der Angstmache mit der Digitalisierung zu unterstreichen. Selbst solche Begriffe wie „Digitaler Darwinismus“ werden benutzt, ein Begriff mit dem man Prozesse beschreibt, wenn sich Technologien und Gesellschaft schneller ändern als Unternehmen und Märkte in der Lage sind, sich daran anzupassen.

Aber Vorsicht vor Untergangs-Philosophen: SPECTRUM versteht sich hier als ehrlicher, unabhängiger IT-Lotse, um den Kunden fair zu helfen und zu beraten, um möglichst  Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Es gibt derzeit und sicherlich auch nicht in der Zukunft „DIE" einheitliche, überall einsetzbare Lösung für die Digitale Transformation, die auf alle Mandanten-Anforderungen anwendbar ist!

Es wird sicherlich nicht nur „EINEN"einzigen Hersteller geben, der für alle Anforderungen ein universelles Produkt oder eine allumfassende Lösung hat! Steuerberater werden sogar in Zukunft mit mehr Softwareanbietern zusammenarbeiten als bisher.

Als unabhängiger KANZLEI-Systempartner kann SPECTRUM hier ungebunden beraten, muss sich nicht an Vorgaben irgendwelcher Lieferanten halten und kann daher auch Lösungen verschiedener Anbieter und eigene Produkte alternativ anbieten.

Digitalisierung ist ein aktueller Trend, der sich sicherlich noch mehrere Jahre hinziehen wird und aus vielen kleinen Schritten besteht.

SPECTRUM versteht sich hier als echter IT-technischer „PARTNER" der Steuerberater, der die Kanzleien neutral begleitet und hilft, die jeweils optimale Lösung für die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant zu analysieren und dann zu implementieren.

Seit Ende der 60er Jahres des vorigen Jahrhunderts wird schon digital automatisiert - wobei die Automatisierungs-Komponenten (Computer) dabei immer kleiner, leistungsfähiger und preiswerter wurden. Dadurch können sie vielfältger und massenhafter eingesetzt werden und beschleunigen daher so manche Automatisierungs-Prozesse. Der Begriff "Digitalisierung" bezeichnet ursprünglich das Umwandeln von analogen Werten in digitale Formate, damit die so gewonnenen Daten sich Informations-technisch bzw. Computer-technisch verarbeiten lassen.

Digitalisierung gibt es seit über 50 Jahren, was ist jetzt plötzlich anders, seit der Begriff „Digitale Transformation" durch die Presse lief und warum sollte man Angst davor haben?

In der Industrie redet man von Industrie 4.0 und versteht hierunter primär die Informations-"Vernetzung", d.h. die Informations-technische Integration der bisher als Insellösungen betriebenen Teilbereiche. Die  bisher hintereinandergeschalteten eigenständigen Prozesse werden heute IT-technisch gekoppelt und es entfallen dadurch Medienbrüche. D.h. wo schon digital vorliegende Daten vorliegen, will man die nicht mehr drucken und neu erfassen. Die Prozessdurchläufe werden dadurch schneller und vor allem transparenter. Hier „kämft" man aber nun schon seit Jahren und sicherlich noch viele weitere Jahre mit den Schnittstellen-Problematiken: die Daten der CRM- und Vertriebssysteme sind inkompatibel mit den Auftragsbearbeitungs-, Lagerhaltungs-, Produktions-, Bestell-, Fertigungs-, Zuliefer-, CAD/CAM-, Roboter- und CNC-, Rechnungsprüfungs-, Zahlungsverkehrs-, Buchhaltungs-, Controlling- und sonstigen Systemen. Dann hat man jetzt noch die Vernetzung der Maschinen untereinander zum direkten Datenaustausch entwickelt: „Internet of Things - IoT". IoT vernetzt Things", d.h. also Dinge oder Gegenstände bzw. Maschine miteinander, um diese Geräte so direkt durch Informations- und Kommunikations-Techniken zusammenarbeiten zu lassen und das ohne Umwege über Zentralrechner-Systeme, aber ebenfalls mit Schnittstellenproblemen.

Die Industrie 4.0 bietet zwar Vorteile, aber es wird auch alles etwas komplexer und komplizierter.

Daten- oder Schnittstellen-Standards gibt es fast nirgends und dies alles hat gravierende Auswirkungen auf die Produktions- und Arbeitswelt, aber auch auf das Dienstleitungsgewerbe. 

Auch der Steuerberater ist dabei ein Mitglied dieser Informations-Vernetzung.

Aber alles dies ist keine Sprung-Funktion, d.h. es ändert sich nichts von heute auf morgen, es sind alles kontinuierliche Veränderungsprozesse: Vor nicht allzu langer Zeit wurden z.B. USt-Voranmeldungen zwar schon per Computer berechnet, aber erst auf Papier-Formularen ausgedruckt und dann ans Finanzamt geschickt und dort dann erneut in Computer-Systemen eingegeben. Heute geschieht dies alles diekt über das Elster-Portal, Medienbrüche werden vermieden und jede vernünftige Fibu-Software bietet heute direkt Schnittstellen, um diese Übertragung  einfach zu realisieren. Früher hat die Steuerfachangestellte die Kontoumsätze der Banken noch händisch in einem Rechnungswesen-Programm erfasst - heute liest man Bankauszüge direkt elektronisch ein und Programme, z.B. Kontoauszugsmanager genannt, führen automatisch einen Abgleich mit kreditorischen oder debitorischen Sollstellungen durch.

 

Alles natürliche Weiterentwicklungen und kein Hexenwerk, sondern normaler Fortschritt ....

Digitalisierungs-Vorgaben der Behörden, Institutionen und der Finanzverwaltung:

Heute akzeptiert die Finanzverwaltung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung logischerweise nur noch die digitale Datenübermittlung, um Medienbrüche und Daten-Neuerfassen zu vermeiden. Für die Übermittlung der E-Bilanz nach § 5b EStG z.B. ist hier ein spezieller XBRL-Standard für die Datenübertragung vorgeschrieben. Aber muss der Steurberater sich damit beschäftigen? Jeder Nutzer eines Programms zur Bilanzerstellung darf doch heute erwarten, dass diese XBRL-Schnittstelle in der Software implementiert ist. Mit der „Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt)" ruft der Steuerbürger selbst oder mit der „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ sein Steuerberater über das Online-Portal „Vollmachtsdatenbank (VDB)" die bereits bei der Finanzverwaltung befindlichen Daten ab, um z.B. die Steuererstellung zu erleichtern und Meldefehler zu erkennen. Den Arbeitgebern bzw. den Steuerberatern wird heute schon aus einer Datenbank der Finanzverwaltung die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale der Arbeitnehmer zum elektronischen Abruf bereitgestellt (ELStAM). Und auch die Meldungen an die Sozial-Versicherungsträger geschehen schon lange elektronisch. 

Es ließen sich noch viele Beispiele nennen - der Steuerberater ist heute also schon voll eingebunden in die Transformation alter, analoger Prozesse in die digitale Vernetzung". Dies ist ein stetiger, kontinuierlicher Prozess und wird sicherlich weitergehen.

Hierbei gibt es auch schon einmal Rückschläge, wie z.B. das „besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)" der Rechtsanwälte oder dieser ELENA-Flop, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder vom Markt genommene "ELektronische ENtgelt-NAchweis"-System.

Das BMF führt z.B. im „Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Be­steue­rungs­-Ver­fah­rens" aus : „Eine zentrale Maßnahme der Modernisierung des Besteuerungs-Verfahrens ist die Verstärkung der ausschließlich Automations-gestützten Bearbeitung von dazu geeigneten Steuererklärungen durch Einsatz von Risiko-Managementsystemen, um eine Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle zu erreichen" .... alles klar: auch die Steuerprüfung wird auf ein digitales Verfahren tranformiert. Natürlich bringt die Aussage des BMF Veränderungen beim Mandanten und bei Steuerberater mit sich, wenn man liest, dass die bisherige Belegvorlage-Pflicht bei der Besteuerung in eine Belegvorhalte-Pflicht umgewandelt wird. Aber auch das ist keine digitale Revolution - der Schritt von der Typenrad-Schreibmaschine der 70er Jahre zum PC mit Textverarbeitung der 80er Jahre war einst größer.

Alle behördlich verordneten Digitalisierungs-Vorgaben, sind kein Grund um Angst vor der Digitalen-Transformation zu bekommen - es ändern sich nur Arbeitsabläufe.

Wenn man heute über die Digitale Transformation in der Steuerberatung spricht, meint man fast ausschließlich den Bereich der Daten-Übertragungen, der Schnittstellen, der Vermeidung von Doppelerfassung / Datenredundanzen und die gemeinsame Verwaltung von Daten mit dem Mandanten ....

D.h. man meint die digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandanten - oder als Kollaboration Kanzlei <-> Mandant bezeichnet.